Kreistag des Rhein-Sieg-Kreises

Anfrage der BSW-Kreistagsgruppe

Eingereicht am 07. August 2026 · zurückgewiesen am 18. August 2026

Stand
Der Landrat hat diese Anfrage am 18. August 2026 vollständig zurückgewiesen – ohne eine einzige Frage zu beantworten. Begründet wurde das mit der Zahl der Fragen und der Komplexität des Themas. Wir haben deshalb am 24. August 2026 die Kommunalaufsicht eingeschaltet.
Die Beschwerde im Wortlaut · Worum es dabei geht
BSW – Bündnis Sahra Wagenknecht, Kreistagsgruppe im Rhein-Sieg-Kreis
c/o Michael Otter · Am Abtshof 58 · 53721 Siegburg
E-Mail: gruppersk@bsw-vg.nrw

An den Landrat des Rhein-Sieg-Kreises, Herrn Sebastian Schuster

Betreff: Beteiligung des Rhein-Sieg-Kreises an SSB und BRS, Stilllegung von 60 Stadtbahnen, Sperrung der Bonner Nordbrücke und der Rheinstrecken – finanzielle Folgen für den Kreishaushalt, Aufsichtspraxis und Vorsorge

Vorbemerkung

Sehr geehrter Herr Landrat,

seit dem 3. Juni 2026 ist die Bonner Nordbrücke (Friedrich-Ebert-Brücke, A565) wegen struktureller Schäden am Tragwerk der linksrheinischen Vorlandbrücke voll gesperrt. Seit dem 10. Juli 2026 ist die rechte Rheinstrecke zwischen Troisdorf und Wiesbaden bis zum 12. Dezember 2026 für den Zugverkehr geschlossen. Am 20. Juli 2026 haben SWB Bus und Bahn, die SSB und die Technische Aufsichtsbehörde entschieden, 60 der 75 Stadtbahnen aus dem Verkehr zu nehmen.

Der Rhein-Sieg-Kreis ist von diesen Vorgängen nicht nur mittelbar betroffen. Nach dem Beteiligungsbericht 2024 des Kreises hält er 49,9 Prozent der Elektrische Bahnen der Stadt Bonn und des Rhein-Sieg-Kreises GmbH (SSB), die Eigentümerin der Fahrzeuge, Konzessionen und Infrastruktur im Kreisgebiet ist. Für das Geschäftsjahr 2024 trug er mit 9.760 TEUR von insgesamt 17.519 TEUR rund 55,7 Prozent des auszugleichenden Ergebnisses; im Vorjahr waren es 9.137 TEUR.

Dem stehen Erträge aus der Beteiligungskette gegenüber: Die BRS Beteiligungsgesellschaft Bonn/Rhein-Sieg mbH, an der der Kreis zu 66,66 Prozent beteiligt ist, schüttete aus dem Jahresüberschuss 2024 4.000.000 Euro an den Kreis aus (Vorjahr: 2.800.000 Euro). Diese Erträge stammen im Kern aus dem Energiegeschäft des SWB-Konzerns, an dem der Kreis über drei Beteiligungsstufen und damit wirtschaftlich nur zu gut einem Viertel teilhat.

Der Kreis ist damit wirtschaftlich erheblich engagiert. In den Aufsichtsräten der Stadtwerke Bonn GmbH und der SWB Bus und Bahn – also dort, wo über Instandhaltung und Flottenpolitik entschieden wird – ist er nach den veröffentlichten Gremienbesetzungen nicht vertreten. Vertreten ist er im Aufsichtsrat der Energie- und Wasserversorgung, also auf der Ertragsseite.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Beantwortung der folgenden Fragen.

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I. Finanzielle Folgen für den Kreishaushalt

  1. Wie hoch war der vom Rhein-Sieg-Kreis getragene Anteil am auszugleichenden Ergebnis der SSB in den Geschäftsjahren 2020 bis 2025, jeweils absolut und im Verhältnis zum Gesamtergebnis?
  2. Der Anteil des Kreises am SSB-Ausgleich (2024: 55,7 Prozent) übersteigt seine Gesellschafterquote von 49,9 Prozent. Wir gehen davon aus, dass die Aufteilung seit dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag vom 19. Juni 2023 nach bestellter Verkehrsleistung und nicht nach Gesellschaftsanteilen erfolgt. Trifft das zu? Nach welchem Schlüssel genau wird gerechnet, wann wurde er zuletzt überprüft, und hat der Kreistag diesem Schlüssel jemals ausdrücklich zugestimmt?
  3. Wie hoch waren die Erträge des Kreises aus der Beteiligungskette am SWB-Konzern im Verhältnis zu seinem Ausgleichsanteil für die SSB in den Jahren 2020 bis 2025? Wir bitten um eine Gegenüberstellung.
  4. Mit welcher zusätzlichen Belastung des Kreishaushalts rechnet die Verwaltung für 2026 und 2027 infolge der Stilllegung – insbesondere durch entgangene Fahrgelderlöse, Kosten der Leihfahrzeuge, Sondergutachten und vorgezogene Instandsetzungsaufwendungen?
  5. Sind Nachschusspflichten, Sonderumlagen oder Kapitalerhöhungen bei der SSB absehbar? Ist im Kreishaushalt 2026/2027 hierfür Risikovorsorge gebildet worden, und in welcher Höhe?
  6. In welcher Höhe hat der Rhein-Sieg-Kreis in den Geschäftsjahren 2016 bis 2025 Ausschüttungen der BRS vereinnahmt? Wir bitten um eine Aufstellung nach Jahren.
  7. Mit welchem Rückgang dieser Ausschüttungen rechnet die Verwaltung für 2026 und 2027, falls die Konzernergebnisse durch die Krise belastet werden?
  8. Wie hoch beziffert die Verwaltung den Saldo aus Erträgen und Aufwendungen des Kreises aus dem gesamten SWB-Beteiligungskomplex über die vergangenen zehn Jahre?

II. Aufsicht und Information

  1. Wann und auf welchem Weg wurde der Rhein-Sieg-Kreis – unmittelbar oder über die BRS – über die festgestellten Mängel an der B-Wagen-Flotte informiert? Erfolgte die Information vor oder nach der Entscheidung vom 20. Juli 2026?
  2. Welche Berichte über den technischen Zustand der Stadtbahnflotte lagen den Gremien, in denen der Kreis vertreten ist, in den Jahren 2021 bis 2026 vor? Wir bitten um Vorlage der entsprechenden Unterlagen, soweit dies zulässig ist.
  3. Nach Darstellung des Unternehmens wurden Radsatzwellen aus den 1970er-Jahren in neueren Fahrzeugserien verbaut, es bestehen Dokumentationslücken bei Pressverbindungen, und es wurden nicht ausdrücklich legitimierte Getriebeteile verwendet. War der Verwaltung oder den Vertreterinnen und Vertretern des Kreises vor Juli 2026 einer dieser Sachverhalte bekannt?
  4. Von 2008 bis Anfang 2024 wurden 18 Fahrzeuge der SWB und 7 Fahrzeuge der SSB der Baujahre 1974 bis 1977 in der konzerneigenen Werkstatt grundlegend überarbeitet („Zweiterstellung“). Sind diese Fahrzeuge von der Stilllegung betroffen? Wurde im Rahmen dieser Überarbeitung Altmaterial weiterverwendet, und wie wurde das dokumentiert?
  5. Hält die Verwaltung es für sachgerecht, dass der Kreis im Aufsichtsrat der Stadtwerke Bonn GmbH und im Aufsichtsrat der SWB Bus und Bahn nicht vertreten ist, obwohl er Miteigentümer der Fahrzeuge und der Infrastruktur im Kreisgebiet ist und den überwiegenden Teil des Betriebsverlusts trägt?
  6. Nach § 113 Absatz 3 der Gemeindeordnung NRW, der über § 26 Absatz 5 der Kreisordnung NRW auch für Kreise gilt, ist die Gebietskörperschaft verpflichtet, bei der Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrages darauf hinzuwirken, dass ihr ein Recht zur Entsendung von Aufsichtsratsmitgliedern eingeräumt wird – ausdrücklich auch bei mittelbaren Beteiligungen. Wann und in welcher Form hat der Kreis dieser Verpflichtung gegenüber der SSB und dem SWB-Konzern entsprochen? Wir bitten um Darstellung der unternommenen Schritte.
  7. Nach § 113 Absatz 5 der Gemeindeordnung NRW haben die Vertreterinnen und Vertreter das Vertretungsorgan „über alle Angelegenheiten von besonderer Bedeutung frühzeitig zu unterrichten“. Ist der Kreistag über die Stilllegung von 60 Fahrzeugen und deren finanzielle Folgen frühzeitig unterrichtet worden? Wenn ja: wann und in welcher Form?
  8. Hat die Technische Aufsichtsbehörde bei der Bezirksregierung Düsseldorf in den Jahren vor der Stilllegung Prüfungen bei SWB und SSB durchgeführt? Liegen dem Kreis Erkenntnisse über Häufigkeit und Umfang dieser Prüfungen vor?

III. Nordbrücke, Südbrücke und Vorsorge

  1. Der ADAC hat im November 2025 – rund sieben Monate vor der Vollsperrung – in einer Modellstudie exakt dieses Szenario simuliert und dabei über 170 Millionen Euro volkswirtschaftlichen Schaden pro Jahr sowie eine erhebliche Mehrbelastung der südlichen Rheinquerung prognostiziert. Welche Konsequenzen hat die Kreisverwaltung aus dieser Studie gezogen?
  2. Liegen der Verwaltung Erkenntnisse über den baulichen Zustand, die Restnutzungsdauer und einen etwaigen Sanierungsfahrplan der Konrad-Adenauer-Brücke (A562) vor? Falls nein: Wird die Verwaltung diese Auskunft bei der Autobahn GmbH und beim Bundesverkehrsministerium einholen?
  3. Nach den Bauwerksdaten, die der IHK-NRW-Brückenkarte auf Grundlage von Bundesanstalt für Straßenwesen und Straßen.NRW zugrunde liegen (Stand Februar 2025), weist die Rheinbrücke Bonn-Süd den Traglastindex V und die Zustandsnote 3,0 auf – dieselben Werte wie die inzwischen gesperrte und abgerissene Rheinbrücke Bonn-Nord. Ist der Verwaltung diese Bewertung bekannt? Wird sie sich beim Baulastträger dafür einsetzen, dass das Ergebnis der letzten Bauwerksprüfung der Konrad-Adenauer-Brücke einschließlich Restnutzungsdauer und Sanierungsplanung veröffentlicht wird?
  4. Welche Vorsorge trifft der Kreis für den Fall, dass auch die Konrad-Adenauer-Brücke – die derzeit zusätzlich die Stadtbahnlinien 66 und 68 sowie den gesamten Umleitungsverkehr trägt – eingeschränkt oder gesperrt werden muss? Existiert ein mit Bund, Land, Autobahn GmbH und der Bundesstadt Bonn abgestimmter, schriftlich niedergelegter Plan für den Fall, dass die Südbrücke nicht bis zur Fertigstellung der neuen Nordbrücke in vollem Umfang nutzbar bleibt – einschließlich Umleitungs-, Rettungsdienst-, Ersatzquerungs- und Nahverkehrskonzept? Falls nein: Wird die Verwaltung auf einen solchen Plan hinwirken und ihn dem Kreistag vorlegen?
  5. In derselben Datengrundlage sind für Bonn und den Rhein-Sieg-Kreis 153 Brücken mit dem Traglastindex IV oder V verzeichnet, davon 58 mit dem Traglastindex V. Brücken in kommunaler Baulast sind darin ausdrücklich nicht enthalten; IHK NRW stellt fest, zu ihnen gebe es keine einheitlichen, frei zugänglichen Daten. Wie viele Brücken stehen im Kreisgebiet in der Baulast des Kreises und seiner Städte und Gemeinden, wie ist deren Zustand nach der jeweils letzten Prüfung nach DIN 1076, und ist die Verwaltung bereit, eine solche Übersicht zu erheben und zu veröffentlichen?
  6. Wie viele Brücken im Kreisgebiet sind derzeit ganz oder teilweise gesperrt oder in ihrer Tragfähigkeit beschränkt? Wir bitten um eine vollständige Aufstellung über alle Baulastträger hinweg, mit Angabe von Art und Umfang der Beschränkung, Beginn und voraussichtlicher Dauer. Zur Verdeutlichung: Neben der Nordbrücke und der seit 2007 abgelasteten Siegbrücke der L143 ist beispielsweise auch die Krabachbrücke zwischen der L333 und Eitorf-Merten nach einer Brückenprüfung nur noch in einer Fahrtrichtung befahrbar. Sie steht in der Baulast der Gemeinde und taucht deshalb in keiner landesweiten Übersicht auf. Verfügt die Kreisverwaltung über ein Gesamtbild dieser Einschränkungen – insbesondere im Hinblick auf Schulverkehre, Linienbusse und die Hilfsfristen des Rettungsdienstes? Falls nein: Wird sie ein solches Lagebild aufbauen?
  7. Die Siegbrücke der L143 zwischen Sankt Augustin und Troisdorf-Menden („Melanbogen“, Baujahr 1928/29) ist seit 2007 für den Schwerverkehr über 14 Tonnen gesperrt; das Planfeststellungsverfahren für den Ersatzneubau soll nach Angaben von Straßen.NRW erst 2026 beantragt werden. Welche Auswirkungen hat diese seit fast zwei Jahrzehnten bestehende Beschränkung auf Gewerbegebiete, Entsorgungsverkehre und Rettungsdienst im nördlichen Kreisgebiet, und wie hat der Kreis in dieser Zeit auf eine Beschleunigung hingewirkt?
  8. Die Deutsche Bahn plant die Generalsanierung der linken Rheinstrecke im Abschnitt Köln–Remagen einschließlich Bonn Hauptbahnhof für Februar bis Juli 2028. Der Ersatzneubau der Nordbrücke soll nach Zuschlag – vorgesehen noch 2026 – höchstens zwei Jahre dauern. Hat die Verwaltung geprüft, ob sich beide Zeiträume überlagern, und hat sie gegenüber DB InfraGO oder go.Rheinland auf eine Entzerrung hingewirkt?
  9. Besteht ein gemeinsamer Koordinierungskreis von Kreis, Stadt Bonn, Autobahn GmbH, DB InfraGO und go.Rheinland zur Abstimmung von Sperrterminen? Falls nein: Wird die Verwaltung dessen Einrichtung betreiben?
  10. Der Rhein-Sieg-Kreis entsendet sieben der 51 Mitglieder in die Verbandsversammlung des Zweckverbands go.Rheinland und stellt dort den ersten stellvertretenden Vorsitzenden. Wie hat der Kreis dieses Mandat im Zusammenhang mit der Korridorsanierung der rechten Rheinstrecke und der für 2028 geplanten Sperrung der linken Rheinstrecke genutzt? Wurden dort Anträge gestellt oder Bedenken zu Protokoll gegeben, und wie wird der Kreistag über die Beratungen der Verbandsversammlung unterrichtet?

IV. Gegenmaßnahmen, Krisenstab und die Sparbeschlüsse von 2024

  1. Die Verwaltung hat auf eine Anfrage im Juni 2026 mitgeteilt, die Einberufung eines eigenen Krisenstabes des Rhein-Sieg-Kreises sei „nicht sinnvoll“; stattdessen nehme der Verkehrsdezernent an der Taskforce der Bundesstadt Bonn und der Landrat am Lenkungskreis des Bundesverkehrsministeriums teil. Hält die Verwaltung an dieser Einschätzung nach der Stilllegung von 60 Stadtbahnen und dem Beginn der Bahnsperrung weiterhin fest? Wie stellt der Kreis ohne eigenes Gremium sicher, dass die Interessen der Kreisbevölkerung in der Bonner Taskforce wirksam vertreten werden, und wie wird der Kreistag über deren Beratungen unterrichtet?
  2. Am 29. November 2024 beantragten die Fraktionen von CDU, GRÜNEN und FDP, das Nahverkehrsangebot zu konsolidieren; Ziel war „eine Reduzierung der Kosten“, wobei „der Fokus auf die Hauptverkehrszeiten zu richten“ sei, „da hier das größte Potential für Einsparungen liegt“. Welche Konsolidierungsvorschläge hat die Verwaltung daraufhin erarbeitet, welche wurden umgesetzt, und mit welchen Auswirkungen auf die Kapazität in der Hauptverkehrszeit? Hält die Verwaltung diese Zielsetzung angesichts der jetzigen Lage weiterhin für sachgerecht?
  3. Die Taktverdichtung der Linien 66 und 67 von sechs auf neun Fahrten je Stunde ist laut Betreiber frühestens zum 13. Dezember 2026 möglich. Welche Gründe hat der Betreiber dafür genannt, und hat der Kreis auf eine frühere Umsetzung gedrängt? Wäre eine vorgezogene Verdichtung mit den 20 Leihfahrzeugen aus Köln darstellbar gewesen?
  4. Die Schnellbuslinie SB 85 hätte nach Auskunft der RVK bereits zum 2. September 2026 starten können. Sie beginnt nun erst im Dezember, weil in Ramersdorf wegen des Schienenersatzverkehrs kein Platz für die Busse ist. Wann hat der Kreis von diesem Konflikt erfahren, und wurden Alternativstandorte geprüft?
  5. Die Bundesstadt Bonn hat am 15. Juli 2026 die Verlängerung der Buslinie 818 zur Haltestelle „Mondorfer Fähre“ abgelehnt, weil sie ihren Anteil von rund 71.000 Euro für 2026 nicht mitfinanzieren könne. Die Verwaltung hielt die Maßnahme ausdrücklich für sinnvoll, auch für Schülerinnen und Schüler aus dem rechtsrheinischen Kreisgebiet. Hat der Kreis geprüft, die Maßnahme ersatzweise allein zu finanzieren? Falls nein: warum nicht?

V. Umsetzung der Kreistagsresolution vom 2. Juli 2026

  1. Der Kreistag hat am 2. Juli 2026 eine Resolution beschlossen, die unter anderem die Prüfung einer Fährverbindung zwischen den NATO-Rampen in Niederkassel-Rheidt und Bornheim-Widdig, eine gemeinsame Koordinierungsstelle für Rettungswesen und Katastrophenschutz sowie eine Taktverdichtung der Stadtbahnlinien 66 und 67 vorsieht. Welchen Umsetzungsstand hat jeder dieser Punkte?
  2. Welche Rückmeldung haben Bund und Land auf die in Berlin übergebene Resolution gegeben? Wir bitten um Mitteilung des Sachstands.

VI. Was wir daraus ableiten

Die BSW-Kreistagsgruppe bittet den Landrat darüber hinaus:

  1. dem Kreistag eine vollständige Aufstellung aller finanziellen Risiken aus den Beteiligungen an SSB und BRS vorzulegen, einschließlich einer Prognose der Haushaltsbelastung bis 2028;
  2. zu prüfen und zu berichten, wie der Kreis einen eigenen Sitz in den Aufsichtsgremien der SSB und der SWB Bus und Bahn erlangen kann;
  3. eine regelmäßige Berichterstattung der Kreisvertreterinnen und -vertreter aus den Beteiligungsgremien an den zuständigen Fachausschuss einzuführen;
  4. bei Bund, Land und Autobahn GmbH auf einen verbindlichen Sanierungsfahrplan für die Konrad-Adenauer-Brücke und auf eine zeitliche Entzerrung der für 2028 geplanten Bahnsperrung hinzuwirken;
  5. bei Bund und Autobahn GmbH darauf hinzuwirken, dass das Ergebnis der letzten Bauwerksprüfung der Konrad-Adenauer-Brücke mit Zustandsbewertung und Restnutzungsdauer öffentlich zugänglich gemacht wird, und dem Kreistag einen mit allen Beteiligten abgestimmten Plan für den Fall vorzulegen, dass die Südbrücke vor Fertigstellung der neuen Nordbrücke eingeschränkt werden muss;
  6. den Zustand der Brücken in der Baulast des Kreises und – im Zusammenwirken mit den Städten und Gemeinden – in kommunaler Baulast im Kreisgebiet zu erheben und in einer öffentlich einsehbaren Übersicht fortzuschreiben;
  7. die konkreten wirtschaftlichen Schäden im Kreisgebiet zu erheben und sich beim Bund für ein Härtefallprogramm für betroffene Betriebe einzusetzen;
  8. dem Kreistag vorzuschlagen, den Konsolidierungsauftrag vom 29. November 2024 für die Dauer der Sperrungen auszusetzen, soweit er Kapazitäten in der Hauptverkehrszeit betrifft.
Korrektur vom 24. August 2026. In Frage 14 stand ursprünglich, § 113 der Gemeindeordnung gelte über § 28 Absatz 5 der Kreisordnung auch für Kreise. Richtig ist § 26 Absatz 5. Das eingereichte Schreiben vom 7. August enthält noch die alte Fundstelle; an der Rechtslage und am Inhalt der Frage ändert sich dadurch nichts. Ebenfalls korrigiert: Bis zum 24. August stand unter dem Schreiben das Datum „29. Juli 2026“ – das war das Datum des Entwurfs. Eingereicht wurde die Anfrage am 7. August 2026. Beleg

Wir bitten um schriftliche Beantwortung nach Maßgabe der Geschäftsordnung des Kreistages.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Kemper, BSW-Gruppe im Kreistag des Rhein-Sieg-Kreises

Siegburg, den 7. August 2026

Hinweis zur Faktenlage. Alle in dieser Anfrage genannten Zahlen und Daten sind auf der Seite Belege und Quellen mit Fundstelle nachgewiesen.