Die Nordbrücke ist gesperrt. 60 von 75 Stadtbahnen stehen still. Die rechte Rheinstrecke ist bis
Dezember dicht. Drei Sperrungen gleichzeitig – und du stehst mittendrin: im Stau, am
Bahnsteig, in der überfüllten 66.
Das ist kein Unglück, das über die Region hereingebrochen ist. Es ist das Ergebnis von Entscheidungen.
Und einige davon sind erst anderthalb Jahre alt.
Neu: Wir haben dem Landrat am 7. August 33 Fragen gestellt. Am 18. August hat er sie
zurückgewiesen – alle. Begründung: zu viele Fragen, zu komplexes Thema.
Stand: 24. August 2026 · Jede Zahl auf dieser Seite ist mit Quelle belegt
Die Lage
Drei Sperrungen, die sich überlagern
Seit Juni 2026 treffen in der Region drei voneinander unabhängige Ereignisse zusammen. Jedes für sich
wäre zu verkraften. Zusammen sind sie es nicht.
seit 3. Juni 2026
Die Nordbrücke ist weg
Am 3. Juni 2026 um 15 Uhr sperrte die Autobahn GmbH die Friedrich-Ebert-Brücke komplett – auch für
Pkw. Grund: strukturelle Schäden am Tragwerk der linksrheinischen Vorlandbrücke. Seit dem 9. Februar
2026 hatte bereits ein Fahrverbot für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen gegolten. Es reichte nicht.
Die Brücke stammt von 1967 und trug zuletzt 90.000 bis 100.000 Fahrzeuge am Tag. Auch die Straßen
unter der Brücke sind gesperrt. Der Abriss läuft seit dem 15. Juli; der erste von vierzehn
Blöcken der Vorlandbrücke fiel am 10. August, bis Ende November sollen die übrigen folgen. Den Zuschlag
für den Neubau will die Autobahn GmbH vor Weihnachten 2026 erteilen, die Bauzeit soll höchstens zwei
Jahre betragen. Bis dahin: zwei Rheinquerungen statt drei.
Zuständig: Autobahn GmbH des Bundes, Fachaufsicht Bundesverkehrsministerium.
Autobahn GmbH, Projektseite, Stand August 2026; Kreisverwaltung, Sachstandsvorlage vom 22.06.2026. Beleg
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seit 20. Juli 2026
60 von 75 Bahnen stehen still
Am 20. Juli 2026 nahmen SWB Bus und Bahn, die SSB und die Technische Aufsichtsbehörde 60 Fahrzeuge
aus dem Verkehr. Der Befund des Unternehmens: ein „komplexes Bild historisch gewachsener technischer
Abweichungen“.
Im Klartext: Radsatzwellen aus den 1970er-Jahren, verbaut in neueren Fahrzeugserien.
Dazu Dokumentationslücken bei Pressverbindungen, nicht ausdrücklich legitimierte Getriebeteile,
Abweichungen bei Kupplungssystemen und Federspeicherbremsen. Die meisten Linien fahren einzeln statt in
Doppeltraktion – halbe Kapazität. Ein Teil der stillgelegten Fahrzeuge gehört der SSB, also
zur Hälfte dem Kreis.
Stand 24. August: Die Bahnen stehen immer noch. Das Ziel, sie ab Mitte August
schrittweise wieder einzusetzen, ist geplatzt: Am 18. August lag der Bezirksregierung Düsseldorf das
nötige Prüf- und Überwachungskonzept noch nicht genehmigungsfähig vor. Die 14 Leihbahnen aus Köln
mussten bis zum 26. August zurück – „letztmalig und längstens“, wie die KVB mitteilten. Nach den
Sommerferien wird es also enger, nicht weiter.
Zuständig: SWB Bus und Bahn und SSB als Betreiber, Technische Aufsichtsbehörde bei der Bezirksregierung Düsseldorf.
SWB Bus und Bahn, „Update zu den Stadtbahnen“, 24.07.2026; Bundesstadt Bonn und SWB, 13.08.2026; KVB, 12.08.2026; General-Anzeiger und Rhein-Sieg-Anzeiger vom 20.08.2026. Beleg
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10. Juli – 12. Dezember 2026
Fünf Monate keine Züge
Die DB InfraGO saniert die rechte Rheinstrecke Troisdorf–Wiesbaden. Vom 10. Juli bis zum 12. Dezember
2026 fährt dort in beide Richtungen kein Zug. Erneuert werden Gleise, Weichen, Oberleitungen, Signale,
Brücken und Tunnel, dazu 36 Stationen.
Der Güterverkehr weicht auf die linke Rheinstrecke aus – also auf die Achse, die Bonn mit Köln
verbindet. Und im Frühjahr 2028 ist diese Strecke selbst dran, inklusive Bonn
Hauptbahnhof.
Zuständig: DB InfraGO, Besteller im Regionalverkehr ist go.Rheinland.
Deutsche Bahn, Korridorsanierung Rechter Rhein und Korridorsanierung NRW. Beleg
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64.598
Menschen pendeln aus dem Rhein-Sieg-Kreis nach Bonn. Sie alle sitzen seit Juni fest –
im Auto, im Bus oder in einer halbierten Stadtbahn.
Wie es dazu kam
Kein Unglück. Eine Prioritätenfrage.
Brücken rosten nicht über Nacht. Radsatzwellen altern nicht in einer Woche. Was jetzt zusammenbricht,
ist über Jahre so entschieden worden – in Berlin, in Düsseldorf, in Bonn und auch bei uns im Kreistag.
Anderthalb Jahre vor dem Kollaps beschloss der Verkehrsausschuss, beim Nahverkehr zu sparen
Am 29. November 2024 beantragten die Fraktionen von CDU, GRÜNEN und FDP, das
Nahverkehrsangebot zu „konsolidieren“. Ziel laut Antrag: „eine Reduzierung der Kosten bei weitestgehender
Beibehaltung des Bedienungsangebots“. Der Ausschuss für Planung und Verkehr beschloss ihn
drei Tage später, am 2. Dezember 2024, einstimmig. Die SPD-Fraktion war
dem Antrag bis dahin beigetreten; der Ausschussvorsitzende dankte ausweislich der Niederschrift „für die
breite Allianz in dieser Angelegenheit“.
Und wo sollte gespart werden? Der Antrag ist da unmissverständlich:
„Dabei ist der Fokus auf die Hauptverkehrszeiten zu richten, da hier das größte Potential für
Einsparungen liegt.“
Heute, im Sommer 2026, fehlt genau dort die Kapazität: morgens und nachmittags, wenn alle gleichzeitig
über den Rhein müssen.
Antrag der Kreistagsfraktionen CDU, GRÜNE und FDP „ÖPNV im Rhein-Sieg-Kreis – Angebot konsolidieren und
optimieren“ vom 29.11.2024, unterzeichnet von Dr. Torsten Bieber, Horst Becker, Christian Koch,
Oliver Krauß, Michael Schroerlücke und Dr. Friedrich-Wilhelm Kuhlmann; Tagesordnung und Beschluss des
Ausschusses für Planung und Verkehr vom 02.12.2024.
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Und wie hat das BSW abgestimmt?
Gar nicht – das gehört zur Wahrheit dazu. Die BSW-Kreistagsgruppe gibt es erst seit der Kommunalwahl
2025. Michael Otter und Frank Kemper saßen 2024 zwar schon im Kreistag, damals für die Gruppe „Vernunft
und Gerechtigkeit“ – aber nicht im Ausschuss für Planung und Verkehr, und dort fiel die
Entscheidung. Im Kreistagsplenum stand der Antrag nie auf der Tagesordnung. Zugestimmt haben wir ihm
also nie – verhindern konnten wir ihn aber auch nicht.
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Unsere These
Aus Sicht der BSW-Kreistagsgruppe ist dieser Antrag kein Ausrutscher, sondern typisch für ein Denken, das
sich in anderthalb Jahrzehnten festgesetzt hat. Die Grünen haben den Boden dafür bereitet: Wer das Auto
zum Feindbild erklärt, macht auch die Infrastruktur, die daran hängt, politisch unattraktiv. Straßen und
Brücken zu erhalten galt zunehmend als rückwärtsgewandt. Und die CDU ist mitgegangen – im Land wie im
Kreis, weil es Mehrheiten sicherte.
Das Ergebnis ist eine merkwürdige Verkehrspolitik: Dem Auto wird Platz weggenommen, aber der Nahverkehr
wird nicht so ausgebaut, dass er das auffangen könnte. Im Gegenteil – er wird „konsolidiert“. Wer dann
keine Wahl mehr hat, steht im Stau und auf dem Bahnsteig.
Deshalb nennen wir es das grüne Verkehrsende: Was als Verkehrswende angekündigt war, ist
für Pendlerinnen und Pendler zwischen Siegburg, Sankt Augustin, Königswinter und Bonn zum Ende
verlässlicher Mobilität geworden.
Was das konkret bedeutet
Die neuen Bahnen kommen zu spät
Als SWB und SSB im Mai 2022 bei CAF bestellten, sollte das erste Fahrzeug Ende 2024
geliefert werden und der Regelbetrieb Ende 2026 beginnen.
Tatsächlich sollen die ersten beiden Bahnen im Sommer 2026 ankommen, in Betrieb gehen
sollen sie ab Frühjahr 2027. Das sind rund anderthalb Jahre Verzug – und selbst wenn
jetzt alles glatt läuft, hilft es in dieser Krise niemandem mehr.
SWB Bus und Bahn; Stadt Bonn, „Moderne Bahnen für Bonn“; Fachpresse zur Bestellung von 2022. Beleg
Die Taktverdichtung kommt erst im Dezember
Die Verstärkung der Linien 66 und 67 von sechs auf neun Fahrten pro Stunde ist beschlossen. Umsetzbar
ist sie laut Betreiber aber frühestens zum 13. Dezember 2026 – ein halbes Jahr nach
der Brückensperrung.
Kosten für den Kreis: rund 210.000 Euro im Jahr. Auch die neue Schnellbuslinie SB 85
startet erst im Dezember – weil in Ramersdorf wegen des Schienenersatzverkehrs kein Platz für die
Busse ist.
Rhein-Sieg-Kreis, Vorlage für eine Dringlichkeitsentscheidung vom 16.07.2026. Beleg
71.000 Euro – daran scheiterte die Fährbus-Anbindung
Die Buslinie 818 sollte ab dem 2. September 2026 bis zur Haltestelle „Mondorfer Fähre“ verlängert werden.
Damit hätten Schülerinnen und Schüler aus Niederkassel und Troisdorf sowie Pendler aus dem Bonner Norden
eine echte Alternative über den Rhein bekommen.
Am 15. Juli 2026 teilte die Stadt Bonn in der Taskforce Nordbrücke mit, sie könne ihren Anteil nicht
mitfinanzieren. Es ging um 71.000 Euro für den Rest des Jahres 2026. Die Maßnahme ist
damit gestorben.
Rhein-Sieg-Kreis, Vorlage für eine Dringlichkeitsentscheidung vom 16.07.2026, Ziffer 3. Beleg
Chronik
Die Stationen
Alles belegt. Alles öffentlich. Alles vorher bekannt.
2007
Die erste Brücke wird abgelastet – und bleibt es bis heute
An der Siegbrücke der L143 zwischen Sankt Augustin und Troisdorf-Menden, dem Melanbogen von 1928/29, werden Mängel festgestellt; das Bauwerk muss für den Schwerverkehr über 14 Tonnen gesperrt werden. Ein Sachverständigenbericht ergibt, dass der Erhalt „weder technisch noch wirtschaftlich sinnvoll ist“. Das Planfeststellungsverfahren für den Ersatzneubau will Straßen.NRW im Jahr 2026 beantragen – neunzehn Jahre später.
Mai 2022
22 neue Stadtbahnen bestellt – Lieferung ab Ende 2024 versprochen
SWB und SSB unterzeichnen den Vertrag mit dem spanischen Hersteller CAF. Das erste Fahrzeug soll Ende 2024 kommen, der Regelbetrieb Ende 2026 beginnen. Inzwischen sind daraus 32 Fahrzeuge geworden – und der Zeitplan ist um rund anderthalb Jahre gerutscht.
29. Juni 2022
Die Grünen übernehmen das NRW-Verkehrsministerium
Im Kabinett Wüst II wird Oliver Krischer Verkehrsminister – in einer Koalition mit der CDU. Dem Ressort ist auch die Fachaufsicht über die Technische Aufsichtsbehörde für Straßenbahnen zugeordnet.
29. November und 2. Dezember 2024
CDU, Grüne und FDP beantragen, beim Nahverkehr zu sparen – der Ausschuss beschließt es
Der gemeinsame Antrag verlangt eine „Reduzierung der Kosten“ – mit ausdrücklichem Fokus auf die Hauptverkehrszeiten, „da hier das größte Potential für Einsparungen liegt“. Am 2. Dezember beschließt ihn der Ausschuss für Planung und Verkehr einstimmig; die SPD ist dem Antrag beigetreten. Anderthalb Jahre später fehlt genau dort jede Reserve.
Februar und März 2025
Die Wirtschaft warnt – mit Zahlen, die längst amtlich sind
IHK NRW legt gemeinsam mit der RWTH Aachen den Brückenmonitor vor: 2.439 Brücken in Nordrhein-Westfalen haben den Traglastindex IV oder V, bei den Autobahnbrücken sind es 30,1 Prozent – mehr als das Dreifache Bayerns. Am 13. März 2025 fordert die IHK Bonn/Rhein-Sieg eine Investitionsoffensive. Die Daten stammen von der Bundesanstalt für Straßenwesen und von Straßen.NRW; die Bonner Nordbrücke steht darin bereits mit der schlechtesten Traglastklasse. Zur Brückenkarte für unsere Region
Februar 2025
Dieselbe Untersuchung sagt, was niemand weiß
Der Brückenmonitor hält ausdrücklich fest, zu den rund 12.000 Brücken in kommunaler Baulast gebe es keine einheitlichen, frei zugänglichen Daten: „Am wenigsten ist über die Brücken in kommunaler Zuständigkeit bekannt.“ Empfohlen wird, alle Zustandsdaten einheitlich zu erheben und zugänglich zu machen. Geschehen ist das bis heute nicht.
November 2025
Der ADAC beschreibt exakt das, was sieben Monate später eintritt
Eine Modellstudie simuliert die plötzliche Vollsperrung der Bonner Nordbrücke. Ergebnis: 50 Millionen Kilometer zusätzliche Pkw-Umwege pro Jahr, 5,5 Millionen für Lkw, über 170 Millionen Euro Schaden jährlich – und eine erhebliche Mehrbelastung der südlichen Rheinquerung. Es passierte nichts Entscheidendes.
28. September 2025
Machtwechsel in Bonn, Bestätigung im Kreis
Oberbürgermeisterin Katja Dörner (Grüne) unterliegt in der Stichwahl Guido Déus (CDU). Am selben Tag wird Landrat Sebastian Schuster (CDU) mit 56,17 Prozent für eine dritte Amtszeit bestätigt.
9. Februar 2026
Erste Stufe: Nordbrücke für Lkw über 7,5 Tonnen gesperrt
Zusammen mit Überwachungsanlagen soll das die Brücke retten. Die Kreisverwaltung stellt später nüchtern fest: Diese Maßnahmen „haben nicht ausgereicht“.
24. März 2026
Der SWB-Konzernchef tritt zurück
Olaf Hermes geht mit sofortiger Wirkung, nachdem dem Aufsichtsrat ein externer Compliance-Bericht vorgelegt wurde. Es geht um einen Grundstücksvorgang am Flugplatz Hangelar – einer Gesellschaft, an welcher der Rhein-Sieg-Kreis 38,4 Prozent hält. Die BSW-Kreistagsgruppe verfolgt diesen Vorgang in einer eigenen Anfrage.
3. Juni 2026, 15 Uhr
Vollsperrung der Nordbrücke
Strukturelle Schäden am Tragwerk der linksrheinischen Vorlandbrücke. Die wichtigste Rheinquerung der Region fällt aus – mitsamt den Straßen darunter.
16. Juni 2026
Der Landrat verzichtet auf einen eigenen Krisenstab
Auf eine Anfrage im Kreistag antwortet die Verwaltung, die Einberufung eines eigenen Krisenstabes sei „nicht sinnvoll“. Stattdessen sitzt der Verkehrsdezernent in der Bonner Taskforce und der Landrat im Lenkungskreis des Bundesverkehrsministeriums.
2. Juli 2026
Der Kreistag beschließt eine Resolution
CDU, Grüne, SPD und FDP fordern von Bund und Land oberste Priorität für den Ersatzneubau, die Prüfung von Rheinfähren und eine Taktverdichtung der Linien 66 und 67. Der Landrat übergibt das Papier in Berlin.
10. Juli 2026
Die rechte Rheinstrecke wird gesperrt
Bis zum 12. Dezember 2026 fährt zwischen Troisdorf und Wiesbaden kein Zug.
15. Juli 2026
Bonn kippt die Fährbus-Anbindung
In der Taskforce Nordbrücke teilt die Stadt mit, ihren Anteil an der Verlängerung der Buslinie 818 zur Mondorfer Fähre nicht finanzieren zu können. Es ging um 71.000 Euro.
20. Juli 2026
60 von 75 Stadtbahnen werden stillgelegt
Radsatzwellen aus den 1970er-Jahren in neueren Fahrzeugserien, Dokumentationslücken bei Pressverbindungen, nicht legitimierte Getriebeteile. Der Nahverkehr fällt aus, während die Straße schon dicht ist.
23. Juli 2026
Die Aufsichtsbehörde spricht von Gefahr für Leib und Leben
Die Technische Aufsichtsbehörde untersagt den Fahrbetrieb per Bescheid. Wörtlich heißt es darin, die Untersagung erfolge „zur Abwendung einer Gefahr für Leib und Leben einer Vielzahl von Personen“; es müsse „jederzeit mit einem spontanen Versagen der Bauteile der Radsätze gerechnet werden“. Aufgelistet sind zwölf Mängel. Der Bescheid ist vertraulich; er wurde erst zwei Wochen später öffentlich bekannt.
31. Juli 2026
Der Bescheid liegt vor – im Aufsichtsrat kommt er nicht vor
Der Bescheid war der Geschäftsführung seit dem 24. Juli bekannt. In der Aufsichtsratssitzung am 31. Juli kam er nach Darstellung mehrerer Beteiligter nicht zur Sprache. Am 7. August traten die Aufsichtsräte zu einer kurzfristig einberufenen Sondersitzung zusammen. Diese Angaben stammen aus der Presseberichterstattung. Was der Rhein-Sieg-Kreis wann erfahren hat, ist bis heute offen.
7. August 2026
Wir stellen 33 Fragen
Die BSW-Kreistagsgruppe richtet eine schriftliche Anfrage an den Landrat: zur Beteiligung an SSB und BRS, zu den Kosten für den Kreishaushalt, zur Aufsichtspraxis, zur Südbrücke und zur Umsetzung der Kreistagsresolution. Am selben Tag beantragen CDU und GRÜNE, die Geschäftsführung der SWB Bus und Bahn in den Ausschuss für Planung und Verkehr einzuladen. Die Anfrage im Wortlaut
13. August 2026
Der Zeitplan für die Bahnen platzt
Die für Mitte August angekündigte Rückkehr der ersten Fahrzeuge findet nicht statt. Die Kölner Verkehrs-Betriebe teilen mit, sie überließen der SWB ihre 14 Leihbahnen „letztmalig und längstens“ bis zum 26. August.
18. August 2026
Der Landrat weist die Anfrage zurück – vollständig
Keine der 33 Fragen wird beantwortet. Begründung: die „hohe Anzahl an detaillierten Fragen“ und die „Komplexität“ des Themas. Gestützt auf § 10 Absatz 2 Buchstabe c der Geschäftsordnung. Das Schreiben geht nachrichtlich an alle Fraktionen und Gruppen des Kreistages. Was daran nicht stimmt
20. August 2026
Zwei Tage später: Das Prüfkonzept liegt der Behörde noch nicht vor
Die Bezirksregierung Düsseldorf teilt mit, das Prüf- und Überwachungskonzept sei am 18. August noch nicht in genehmigungsfähiger Fassung eingegangen. Die Ultraschallprüfungen laufen weiter. Um den Wegfall der Kölner Leihbahnen aufzufangen, wären nach Unternehmensangaben mindestens 25 bis 29 eigene Fahrzeuge nötig.
24. August 2026
Beschwerde bei der Kommunalaufsicht
Die BSW-Kreistagsgruppe legt bei der Bezirksregierung Köln Beschwerde gegen die Zurückweisung ein. Die Beschwerde im Wortlaut
Verantwortung
Immer dieselben zwei Parteien
Man kann die Krise zerlegen in Bund, Land, Stadt, Kreis, Konzern und Aufsichtsbehörde. Genau das passiert
auch: Jede Ebene zeigt auf die nächste. Wer aber nicht die Ebenen durchgeht, sondern die Ämter, sieht ein
anderes Bild.
Zuständigkeiten und Amtsinhaber auf allen politischen Ebenen
Ebene
Zuständig für
Amt oder Gremium
Partei
Bund, seit Mai 2025
A565 und Nordbrücke über die Autobahn GmbH
Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder
CDU
Bund, 2021 bis 2024
Brückenmodernisierungsprogramm, Erhaltungsmittel
Koalition aus SPD, Grünen und FDP
mitgetragen von den Grünen
Land NRW, seit Juni 2022
Verkehrsressort, Fachaufsicht über die Technische Aufsichtsbehörde
Verkehrsminister Oliver Krischer, Kabinett Wüst II
Grüne mit CDU
Stadt Bonn, 2020 bis 2025
Kommunale Verkehrsführung, Sitz im SWB-Aufsichtsrat kraft Amtes
Oberbürgermeisterin Katja Dörner
Grüne
Stadt Bonn, seit November 2025
dieselbe Zuständigkeit
Oberbürgermeister Guido Déus, Mitglied im SWB-Aufsichtsrat
CDU
SWB-Konzern
Aufsicht über Konzernstrategie und Investitionen
Aufsichtsratsvorsitz Stadtwerke Bonn GmbH: David Lutz
CDU
SWB Bus und Bahn
Aufsicht über Betrieb und Instandhaltung der Flotte
Aufsichtsratsvorsitz Karolin Rübo, Mitglied Rolf Beu
CDU und Grüne
Rhein-Sieg-Kreis, seit 2014
Aufgabenträger für den Nahverkehr, Mitgesellschafter der SSB
Landrat Sebastian Schuster
CDU
Ausschuss für Planung und Verkehr, 2. Dezember 2024
Beschluss, das Nahverkehrsangebot zu konsolidieren – mit Fokus auf die Hauptverkehrszeit
Antrag vom 29.11.2024, dem sich die SPD anschloss
CDU, Grüne, FDP und SPD
Amtsangaben der jeweiligen Institutionen; SWB-Konzern, Übersicht der Aufsichtsräte, abgerufen am 27.07.2026;
Antrag vom 29.11.2024 und Tagesordnung des Ausschusses für Planung und Verkehr vom 02.12.2024.
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Bündnis 90/Die Grünen
Haben die Richtung vorgegeben
Stellen seit Juni 2022 den NRW-Verkehrsminister – das Ressort, dem auch die Aufsicht über die Straßenbahnen zugeordnet ist.
Regierten von Dezember 2021 bis November 2024 im Bund mit und haben das Brückenmodernisierungsprogramm politisch mitverantwortet.
Stellten von 2020 bis 2025 die Bonner Oberbürgermeisterin, die kraft Amtes im SWB-Aufsichtsrat saß.
Sitzen im Aufsichtsrat der SWB Bus und Bahn – dem Gremium, das den Fahrzeugbetrieb beaufsichtigt.
Haben den Antrag zur Konsolidierung des Nahverkehrs vom November 2024 mit eingebracht – mit ausdrücklichem Fokus auf die Hauptverkehrszeit.
CDU
Hat mitgemacht und führt es fort
Stellt seit Mai 2025 den Bundesverkehrsminister, der über Tempo und Mittel des Neubaus entscheidet.
Führt seit 2022 die NRW-Landesregierung gemeinsam mit den Grünen.
Stellt seit November 2025 den Bonner Oberbürgermeister – und hat die Fährbus-Anbindung an 71.000 Euro scheitern lassen.
Stellt den Aufsichtsratsvorsitz der Stadtwerke Bonn GmbH und der SWB Bus und Bahn.
Stellt seit 2014 den Landrat – und hat den Konsolidierungsantrag von 2024 gemeinsam mit den Grünen eingebracht.
Lass dich von der Zuständigkeitsverteilung nicht täuschen.
Bund, Land, Stadt, Kreis, Verkehrsbetrieb, Aufsichtsbehörde – die Verantwortung ist so weit gestreut, dass
am Ende niemand geradestehen muss. Genau das ist der Punkt. Auf jeder dieser Ebenen saßen und sitzen
dieselben zwei Parteien. Wer überall mitregiert, kann sich nicht überall herausreden.
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Vorschau
Es ist noch nicht vorbei
Wer glaubt, das Schlimmste sei überstanden, irrt. Zwei Belastungen sind bereits absehbar – und beide
treffen den Kreis unmittelbar.
ungeklärt
Die Südbrücke trägt jetzt alles
Die Konrad-Adenauer-Brücke ist seit dem 3. Juni die einzige Autobahnquerung im Bonner Raum. Gebaut
1967 bis 1972, 770 Meter lang, und sie trägt neben der A562 auch die Stadtbahnlinien 66 und 68.
1994 wurden erhebliche Schäden an den Lagern festgestellt, 2003 bis 2005 wurde mit 70 Tonnen Stahl
nachgebessert, 2014 kamen neue Fahrbahnübergänge. Die ADAC-Studie hatte für den Fall einer
Nordbrücken-Sperrung ausdrücklich eine erhebliche Mehrbelastung genau dieser Brücke vorausgesagt.
In den amtlichen Bauwerksdaten steht sie mit Traglastindex V und der
Zustandsnote 3,0 – denselben Werten wie die Nordbrücke, die gerade abgerissen wird.
Ab 3,0 gilt ein Bauwerkszustand als „nicht ausreichend“.
Die offene Frage: Einen veröffentlichten Fahrplan für eine Gesamtinstandsetzung gibt
es nach unserer Recherche nicht, und das letzte Prüfergebnis ist nicht öffentlich. Fällt diese Brücke
aus, ist Bonn vom linksrheinischen Autobahnnetz abgeschnitten. Wir fragen im Kreistag danach – bevor
es zur Eilmeldung wird.
ADAC-Modellstudie 11/2025; IHK-NRW-Brückenkarte auf Grundlage von BASt und Straßen.NRW, Stand 02/2025. Beleg · Brückenkarte
Februar bis Juli 2028
Dann ist Bonn Hauptbahnhof dran
Die DB plant die Generalsanierung des Abschnitts Köln–Remagen für Februar bis Juli 2028 – rund fünf
Monate Vollsperrung. Betroffen sind unter anderem Roisdorf, Bonn Hauptbahnhof,
Bonn UN Campus, Bad Godesberg und Mehlem.
Das Problem ist die Gleichzeitigkeit: Der Neubau der Nordbrücke soll bis Ende 2028 fertig sein. Die
Bahnsperrung fällt also voraussichtlich in eine Zeit, in der die Autobahnquerung noch fehlt.
Die offene Frage: Wer koordiniert das? Der Kreis hat auf einen eigenen Krisenstab
ausdrücklich verzichtet. Dabei sitzt er bei go.Rheinland, dem Besteller des Regionalverkehrs, mit
sieben von 51 Stimmen am Tisch – und stellt dort sogar den ersten
stellvertretenden Vorsitzenden. Eine gemeinsame, öffentlich einsehbare Sperrplanung gibt es
trotzdem nicht.
Deutsche Bahn, Korridorsanierung NRW; Antwort der Kreisverwaltung vom 16.06.2026. Beleg
Die Rechnung
Wer zahlt, muss auch mitreden dürfen.
In der Debatte gilt der Rhein-Sieg-Kreis meist als Opfer der Bonner und der Berliner Politik. Das ist die
halbe Wahrheit. Der Kreis ist Mitgesellschafter des Unternehmens, um das es geht – und er zahlt jedes Jahr
einen zweistelligen Millionenbetrag dafür. Alle Zahlen stammen aus dem Beteiligungsbericht des Kreises
selbst.
Damit hier kein falscher Eindruck entsteht:
Dass öffentlicher Nahverkehr Geld kostet, ist keine Verschwendung, sondern der Sinn der Sache. Busse und
Bahnen sind Daseinsvorsorge, und wir wollen mehr davon, nicht weniger. Es geht auf dieser Seite um etwas
anderes: Der Kreis bezahlt – und hat trotzdem nichts zu sagen, wo es darauf ankommt.
Was der Kreis für die Stadtbahn zahlt
Ausgleich für die Elektrische Bahnen der Stadt Bonn und des Rhein-Sieg-Kreises GmbH (SSB)
9,76 Mio. €Anteil des Kreises am auszugleichenden SSB-Ergebnis 2024, von insgesamt 17,52 Mio. €
9,14 Mio. €Anteil des Kreises im Vorjahr 2023 – Tendenz steigend
49,9 %Anteil des Kreises an der SSB, die Eigentümerin der Fahrzeuge und Konzessionen ist
Der Kreis sitzt auf der falschen Seite des Tisches
Die Erträge kommen aus dem Energiegeschäft, drei Beteiligungsstufen entfernt. Die Kosten für die
Stadtbahn zahlt der Kreis unmittelbar und ungekürzt. Das ist für sich genommen noch kein Skandal – so
funktioniert kommunale Daseinsvorsorge.
Der Skandal ist die Richtung: Im Aufsichtsrat, aus dem die vier Millionen kommen, sitzt
der Kreis. In dem Aufsichtsrat, der über Wartung und Flottenzustand entscheidet – und in dem die
Radsatzwellen aus den 1970er-Jahren hätten auffallen müssen –, sitzt er nicht.
Wo der Kreis mitredet – und wo nicht
Vertretung des Rhein-Sieg-Kreises in den Gremien des SWB-Konzerns
Gremium
Zuständig für
Kreis vertreten?
Vorsitz
Aufsichtsrat SWB Bus und Bahn
Betrieb und Instandhaltung der Stadtbahnflotte – hier liegt die Ursache der Stilllegung
Nein
Karolin Rübo (CDU); Mitglied u. a. Rolf Beu (Grüne)
Aufsichtsrat Stadtwerke Bonn GmbH
Konzernstrategie, Investitionsprogramm
Nein – acht Mitglieder entsendet der Rat der Stadt Bonn, acht die Beschäftigten
David Lutz (CDU); Mitglied u. a. OB Guido Déus (CDU)
Aufsichtsrat SWB Energie und Wasser
Energie- und Wasserversorgung – die Ertragsquelle
Ja – zwei Mitglieder plus eines über die BRS
David Lutz (CDU)
Gesellschafterversammlung SSB
Konzessionen, Fahrzeuge und Infrastruktur im Kreisgebiet
Ja – aber ohne eigenen Aufsichtsratssitz
Oliver Krauß (CDU), Kreisseite
Verbandsversammlung go.Rheinland
Besteller des Regionalverkehrs – also auch der Ersatzverkehre während der Bahnsperrungen
Ja – sieben von 51 Mitgliedern kommen aus dem Rhein-Sieg-Kreis
Michael Richter aus dem Kreis ist 1. stellvertretender Vorsitzender
Rhein-Sieg-Kreis, Beteiligungsbericht 2024; SWB-Konzern, Übersicht der Aufsichtsräte, abgerufen am 27.07.2026.
Belege ansehen
Und es gibt eine gesetzliche Pflicht dazu.
Nach § 113 Absatz 3 der Gemeindeordnung, der über die Kreisordnung auch für den Kreis gilt, muss
eine Gebietskörperschaft darauf hinwirken, dass sie Mitglieder in den Aufsichtsrat entsenden darf –
ausdrücklich auch bei mittelbaren Beteiligungen. Der Kreis hält 49,9 Prozent der SSB. Einen
Aufsichtsratssitz hat er nicht.
Die unbequeme Frage
Wann wird aus politischer Verantwortung persönliche?
Diese Frage wird üblicherweise nicht gestellt. Wir stellen sie – nicht als Anklage, sondern weil der
Maßstab dafür ausgerechnet in Bonn schon einmal gerichtlich beschrieben wurde.
Der Fall, der den Maßstab gesetzt hat
Im Skandal um das World Conference Center Bonn verurteilte das Verwaltungsgericht Köln am 10. September
2020 die frühere Oberbürgermeisterin Bärbel Dieckmann und den früheren Stadtdirektor Arno Hübner zu je
einer Million Euro Schadensersatz. Maßstab war die grob fahrlässige Verletzung von
Dienstpflichten.
2023 endete das Berufungsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Münster mit einer Einigung:
Dieckmann zahlte 200.000 Euro, Hübner 30.000 Euro.
VG Köln, Urteile vom 10.09.2020, Az. 19 K 4769/18 und 19 K 4770/18. Beleg
Der Punkt, auf den es ankam
Entscheidend war nicht, dass eine Investition schiefging. Entscheidend war, dass die
Beschlussvorlagen den Rat nicht erkennen ließen, welche Haftung tatsächlich entstand.
Das Gericht sah das Informationsrecht der Ratsmitglieder verletzt.
Derselbe Maßstab – grobe Fahrlässigkeit – gilt nach § 28 der Kreisordnung für
Kreistagsmitglieder und nach § 113 der Gemeindeordnung für die Vertreter des Kreises in Aufsichtsräten.
Wir behaupten nicht, dass hier jemand persönlich haftet.
Uns interessiert die Parallele: Im Bonner Fall ging es um die Frage, ob die Gremien vollständig informiert
waren. Genau das ist auch hier die entscheidende Frage – und sie ist unbeantwortet. Wann haben die
Aufsichtsgremien erfahren, dass Radsatzwellen aus den 1970er-Jahren in neueren Fahrzeugen laufen? Welche
Zustandsberichte lagen vor? Wurde der Kreistag rechtzeitig unterrichtet, wie es das Gesetz verlangt?
Diese Fragen haben wir am 7. August in unserer Anfrage im Kreistag gestellt. Sie
sind beantwortbar. Werden sie beantwortet, erledigt sich die Frage nach persönlicher Verantwortung. Werden
sie es nicht, stellt sie sich von selbst.
Am 18. August kam die Antwort. Sie lautet: keine Antwort.
Die Antwort
33 Fragen. Null Antworten.
Am 7. August haben wir gefragt. Am 18. August kam die Zurückweisung – für alle Fragen auf einmal. Die
Begründung ist so kurz, dass sie hier vollständig hineinpasst.
Wer kontrolliert hier eigentlich wen?
Der Kreistag hat gegenüber der Verwaltung eine Kernaufgabe: Er kontrolliert sie. So steht
es im Gesetz – der Kreistag „überwacht die Durchführung seiner Beschlüsse sowie den Ablauf der
Verwaltungsangelegenheiten“ (§ 26 Absatz 2 Kreisordnung NRW).
Ausüben lässt sich das nur über Auskünfte. Und über deren Umfang befindet nach diesem Schreiben
ausgerechnet die Behörde, die kontrolliert werden soll – nach einem Maßstab, den sie selbst festlegt.
Ein Kontrollrecht, dessen Reichweite der Kontrollierte bestimmt, ist keins mehr.
„Da es sich jetzt hierbei um eine Anfrage mit insgesamt 40 Fragen handelt …“
„Nach einer ersten Sichtung der Fragestellungen müssen wir Ihnen mitteilen, dass die Verwaltung diese
Anfrage in der vorliegenden Form nicht beantworten kann. Die Beantwortung einer so hohen Anzahl an
detaillierten Fragen würde eine zeitintensive Recherche und Koordination über mehrere Fachbereiche hinweg
erfordern, was zu einem erheblichen Mehraufwand führt.“
„Das Thema Bonner Nordbrücke erfordert aufgrund der Komplexität einen hohen Verwaltungsaufwand. Da es sich
jetzt hierbei um eine Anfrage mit insgesamt 40 Fragen handelt, sieht die Verwaltung die
Tatbestandsvoraussetzung des § 10 Abs. II c) der Geschäftsordnung des Rhein-Sieg-Kreises erfüllt.“
Schreiben des Landrates vom 18.08.2026, nachrichtlich an alle Fraktionen und Gruppen des Kreistages.
Beleg
Warum das nicht trägt
„Unverhältnismäßig“ ist kein Merkmal einer Zahl. Es beschreibt ein Verhältnis zwischen zwei
Größen: dem Aufwand auf der einen Seite und dem Gewicht der Sache auf der anderen. In diesem Schreiben
kommt nur eine der beiden Größen vor. Das Wort „Bedeutung“ steht nicht darin – kein einziges Mal.
Was das Gesetz sagt
§ 26 Absatz 4 der Kreisordnung NRW, ohne jede Einschränkung: „Der Landrat ist verpflichtet, einem
Kreistagsmitglied auf Verlangen Auskunft zu erteilen.“
Und die Bedeutung einer Sache ist dort der Grund für die Befassung des Kreistags, nicht der
Grund gegen sie: Er entscheidet über die Angelegenheiten, die „ihrer Bedeutung nach“ einer Entscheidung
bedürfen, und ist über „alle wichtigen Angelegenheiten“ zu unterrichten.
Je größer eine Angelegenheit, desto weniger Auskunft. Nach dieser Regel wäre das Fragerecht des
Kreistages bei Routinevorgängen am stärksten – und in der Krise am schwächsten.
Das Schreiben ging nachrichtlich an alle Fraktionen und Gruppen. Wenn es so stehen bleibt, gilt es
künftig für jede Anfrage von jeder Seite des Hauses.
Und die Begründung trägt nicht einmal für sich selbst.
Das Schreiben sagt, die Beantwortung erfordere „Recherche und Koordination über mehrere Fachbereiche
hinweg“. Bei den Fragen zur Beteiligung ist das die Beteiligungsverwaltung und die Kämmerei – ein
Zuständigkeitsbereich. Die Fragen 13 bis 15 betreffen die eigene Rechtsauffassung des Kreises; da ist gar
nichts zu recherchieren. Und die Fragen 27 sowie 29 bis 33 knüpfen an Vorgänge an, die die Verwaltung selbst
geführt hat – ihre Antwort vom 16. Juni, ihre Vorlage vom 16. Juli, die Resolution vom 2. Juli, die der
Landrat in Berlin übergeben hat.
Und der zweite Vorwurf: Hätte der Landrat informiert, hätte niemand fragen müssen
Der Kreistag ist vom Landrat „über alle wichtigen Angelegenheiten der Kreisverwaltung zu unterrichten“
(§ 26 Absatz 2 Kreisordnung). Und die Vertreter des Kreises in Aufsichtsgremien müssen ihn „über alle
Angelegenheiten von besonderer Bedeutung frühzeitig unterrichten“ (§ 113 Absatz 5 Gemeindeordnung, über die
Kreisordnung auch für Kreise). Das ist eine Bringschuld, keine Holschuld.
Was passiert ist
Die Aufsichtsbehörde untersagt am 23. Juli den Fahrbetrieb von 60 Stadtbahnen, um „eine Gefahr für Leib
und Leben einer Vielzahl von Personen“ abzuwenden. Der Kreis ist Miteigentümer eines Teils dieser
Fahrzeuge und zahlt jedes Jahr 9,76 Millionen Euro für die Stadtbahn.
Zweieinhalb Wochen später, am 7. August, mussten wir danach fragen. Vom Landrat kam bis dahin nichts.
Der Umfang unserer Anfrage ist die Folge des Schweigens. Wer nicht unterrichtet wird, muss breit fragen –
weil er nicht weiß, was er nicht weiß.
Der Verwaltung den Aufwand vorzuhalten, den ihr eigenes Schweigen ausgelöst hat, dreht Ursache und
Wirkung um. Erst wird nicht informiert, dann sind die Fragen dazu zu aufwendig.
Zur Fairness gehört auch das:
Am 22. September berichtet die Geschäftsführung der SWB Bus und Bahn im Ausschuss für Planung und Verkehr
über die Fahrzeugausfälle – auf Antrag von CDU und GRÜNEN vom 7. August. Das ist richtig und gut. Nur
beantwortet es unsere Fragen nicht: Dort berichtet ein Unternehmen über sich selbst. Wir fragen danach, was
der Kreis wann wusste, was er getan hat und was ihn das kostet. Die Fragen zum Kreishaushalt, zur
Südbrücke und zur Kreistagsresolution stehen dort überhaupt nicht auf der Tagesordnung.
Und ganz praktisch:
Weder Michael Otter noch Frank Kemper gehören diesem Ausschuss an – der Auskunftsanspruch steht ihnen aber
als Kreistagsmitgliedern zu. Beide haben einen Beruf. Sie müssten sich also freinehmen, um einer Sitzung
beizuwohnen, der sie nicht angehören, ohne vorher zu wissen, ob ihre Fragen dort überhaupt vorkommen.
Nachlesen geht auch nicht: Die Niederschrift liegt erst Wochen später vor. Ein gesetzlicher Anspruch, der
davon abhängt, ist keiner mehr.
Deshalb haben wir am 24. August 2026 Beschwerde bei der Kommunalaufsicht eingelegt – bei der
Bezirksregierung Köln, die nach § 57 der Kreisordnung die Aufsicht über den Rhein-Sieg-Kreis führt. Sie
richtet sich nicht gegen Beschäftigte der Kreisverwaltung und unterstellt niemandem, Auskünfte bewusst
zurückzuhalten. Sie betrifft eine Rechtsfrage, und die muss geklärt werden.
Sieben Punkte, die im Kreistag entschieden werden können – ohne Verweis nach Berlin oder Düsseldorf.
1
Einen eigenen Krisenstab einrichten
Die Verwaltung hält einen eigenen Krisenstab für „nicht sinnvoll“ und schickt stattdessen einen
Dezernenten in die Bonner Taskforce. Der Kreis ist aber selbst Aufgabenträger und zahlt selbst. Er
braucht ein eigenes Lagebild – und einen Ansprechpartner für die Menschen im Kreis.
2
Den Aufsichtsratssitz durchsetzen
Der Kreis hält 49,9 Prozent der SSB und trägt den größeren Teil der Kosten – ohne eigenes
Aufsichtsratsmitglied. Nach § 113 Absatz 3 der Gemeindeordnung ist er sogar verpflichtet, auf ein
Entsenderecht hinzuwirken. Das Druckmittel liegt bereit: die Mehrheit an der BRS.
3
Das Gutachten zur Südbrücke veröffentlichen
Das Ergebnis der letzten Bauwerksprüfung der Konrad-Adenauer-Brücke gehört offengelegt – mit
Zustandsbewertung, Restnutzungsdauer und Sanierungsplanung. Sie steht in den amtlichen Daten mit
Traglastindex V und der Zustandsnote 3,0, also derselben Bewertung wie die abgerissene Nordbrücke.
Wer das weiß, hat Anspruch darauf, auch das Prüfergebnis zu kennen.
4
Einen Plan B für den Fall der Fälle
Der Kreis stimmt mit Bund, Land, Autobahn GmbH und der Stadt Bonn ab, was passiert, wenn die Südbrücke
nicht bis zur Fertigstellung der neuen Nordbrücke durchhält: Umleitungen, Rettungswege,
Ersatzquerungen, Nahverkehr. Dieser Plan muss schriftlich vorliegen und öffentlich sein – nicht erst
entstehen, wenn die Brücke gesperrt ist. Bei der Nordbrücke war er nicht da.
5
Sperrungen koordinieren statt addieren
Die Sanierung der linken Rheinstrecke im Frühjahr 2028 darf nicht in die Bauzeit der Nordbrücke fallen,
ohne dass ein tragfähiges Ersatzkonzept steht. Dass die SB 85 erst im Dezember starten kann, weil der
Schienenersatzverkehr den Platz belegt, zeigt, was fehlende Abstimmung anrichtet.
6
Den Sparbeschluss von 2024 zurücknehmen
Der Ausschuss für Planung und Verkehr hat am 2. Dezember 2024 beschlossen, das Nahverkehrsangebot zu
konsolidieren – mit Fokus auf die Hauptverkehrszeiten. Dieser Beschluss gehört in der jetzigen Lage
kassiert. Kapazität in der Hauptverkehrszeit ist genau das, was fehlt.
7
Pendler und Betriebe entlasten
Die Taktverdichtung der Linien 66 und 67 gehört vorgezogen, wo immer es geht. Die Fährverbindungen
gehören in den Tarif. Und die 71.000 Euro für den Fährbus zur Mondorfer Fähre sollte der Kreis notfalls
allein aufbringen, statt die Maßnahme sterben zu lassen.
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Die Region
Wen es trifft
Linksrheinisch, rechtsrheinisch – und dazwischen der Rhein mit zwei nutzbaren Querungen.
Die Größenordnung
bis zu 100.000Fahrzeuge täglich trug die Nordbrücke zuletzt – 90.000 bis 100.000. Seit dem 3. Juni 2026 fährt dort keines mehr.
50 Mio. kmzusätzliche Pkw-Umwege im Jahr hatte der ADAC für genau diesen Fall vorausgerechnet – dazu 5,5 Mio. km bei Lkw.
170 Mio. €und mehr an volkswirtschaftlichem Schaden pro Jahr – ebenfalls aus der ADAC-Modellstudie vom November 2025.
60 von 75Stadtbahnen stehen seit dem 20. Juli 2026 still. Der Nahverkehr fällt aus, während die Straße schon dicht ist.
Autobahn GmbH und Sachstandsvorlage der Kreisverwaltung vom 22.06.2026 (Beleg);
ADAC-Modellstudie 11/2025 (Beleg);
SWB Bus und Bahn, 24.07.2026 (Beleg).
Und es sind nicht nur diese drei Stellen.
Nach den amtlichen Bauwerksdaten stehen in Bonn und im Rhein-Sieg-Kreis 153 Brücken in den
beiden schlechtesten Traglastklassen – 43 davon allein an der A565. Die Südbrücke, die den Verkehr jetzt
trägt, hat dieselbe Zustandsnote wie die Nordbrücke, die gerade abgerissen wird.
Zur interaktiven Brückenkarte
Besonders betroffen
Siegburg und Sankt Augustin: Die Linien 66 und 67 fahren überwiegend einzeln statt in Doppeltraktion.
Königswinter und Bad Honnef: Die 66 ist die einzige Schienenverbindung nach Bonn – laut Kreisverwaltung derzeit „die beste und schnellste ÖPNV-Verbindung“ zwischen rechtsrheinischem Kreisgebiet und Bonn.
Troisdorf und der rechtsrheinische Norden: kein Zugverkehr bis zum 12. Dezember 2026.
Niederkassel und Bornheim: Der Kreistag hat eine Fährverbindung zwischen den NATO-Rampen Rheidt und Widdig prüfen lassen.
Die Pendlerzahlen
64.598 Berufspendler fahren aus dem Rhein-Sieg-Kreis nach Bonn – die größte Pendlerbeziehung der Region.
141.436 Menschen pendeln insgesamt nach Bonn ein.
Die Tagesbevölkerung Bonns wächst dadurch auf 409.719.
Datenstand 30. Juni 2019, IHK-Studie „Pendlerregion Bonn/Rhein-Sieg“.
Podcast: Bonns Brückenabriss und das Bahnenchaos
Warum musste die Nordbrücke gesperrt werden? Wer trägt die Verantwortung für die stillgelegten
Stadtbahnen? Und was heißt das für alle, die hier jeden Tag zur Arbeit müssen?
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Wir bleiben dran
Die BSW-Kreistagsgruppe fragt im Kreistag nach, wo andere auf die nächste Ebene zeigen. Wir haben zwei
Sitze – und wir nutzen sie. Am 7. August haben wir 33 Fragen gestellt, am 18. August wurden sie
zurückgewiesen, am 24. August haben wir die Kommunalaufsicht eingeschaltet. Lies nach, prüf unsere Belege,
und sag uns, wenn dir etwas auffällt.