Transparenz

Belege und Quellen

Alle Links zuletzt geprüft am 24. August 2026

Warum diese Seite existiert. Politik lebt von Behauptungen. Wir wollen, dass unsere überprüfbar sind. Deshalb führen wir jede Zahl und jedes Datum dieser Website auf eine Fundstelle zurück – Beteiligungsberichte, Kreistagsvorlagen, Unternehmensmitteilungen, Gerichtsurteile, Gesetzestexte. Klick nach, und wenn dir etwas nicht stimmig erscheint, schreib uns.
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Beteiligung des Kreises, Dividenden und Verlustausgleich

Sämtliche Zahlen zur Beteiligung des Rhein-Sieg-Kreises stammen aus dem amtlichen Beteiligungsbericht des Kreises. Er ist öffentlich; die Angaben lassen sich Zeile für Zeile nachvollziehen.

  • Rhein-Sieg-Kreis: Beteiligungsbericht für das Jahr 2024 (PDF) Abschnitt BRS: Gesellschafterquote des Kreises 66,66 %, Ausschüttung von 4.000.000 € an den Kreis aus dem Jahresüberschuss 2024 (Vorjahr 2.800.000 €), Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 19.05.2025; Beteiligung der BRS an der SWBB mit 41,53 %. Abschnitt SWBB: Ausschüttung von 11.317.257 € an die BRS. Abschnitt SSB: Gesellschafterquoten 50,1 % SWBV und 49,9 % Rhein-Sieg-Kreis, auszugleichendes Ergebnis 2024 von 17.519 TEUR, davon 9.760 TEUR Kreis und 7.758 TEUR SWBV, Neuregelung des Verlustausgleichs über den öffentlichen Dienstleistungsauftrag ab 2024, Betrauung seit 19.06.2023 mit Laufzeit bis Ende 2045, Wirtschaftsplan 2025 mit rund −16 Mio. €, Investitionsplanung 2025–2029 von rund 147,9 Mio. €. Abschnitt Flugplatzgesellschaft Hangelar: SWB GmbH 49,6 %, Rhein-Sieg-Kreis 38,4 %.
  • Rhein-Sieg-Kreis: Beteiligungsbericht 2022 (PDF) Vergleichsjahr für die Entwicklung von Ausschüttung und Verlustausgleich.
  • Rhein-Sieg-Kreis: Übersicht der Beteiligungen Einstiegsseite der Kreisverwaltung zu allen Beteiligungsberichten.

Gremienbesetzungen im SWB-Konzern

  • SWB-Konzern: Aufsichtsräte Abgerufen am 27.07.2026. Aufsichtsrat Stadtwerke Bonn GmbH mit 16 Mitgliedern – acht entsendet der Rat der Stadt Bonn, acht die Beschäftigten; Vorsitz David Lutz; Mitglieder unter anderem Guido Déus und Karolin Rübo. Aufsichtsrat SWB Bus und Bahn mit Vorsitz Karolin Rübo sowie Rolf Beu, Max Biniek, Michael Fark, Markus Behr und Frank Kübler. Aufsichtsrat SWB Energie und Wasser mit Vorsitz David Lutz und den Kreisvertretern Svenja Udelhoven und Michael Söllheim sowie Ingo Steiner für die BRS.
  • CDU Bonn: David Lutz Parteizugehörigkeit und Funktion als stellvertretender Fraktionsvorsitzender.
  • CDU Bonn: Karolin Rübo Parteizugehörigkeit.
  • Zweckverband go.Rheinland: Gremien und Mitglieder Abgerufen am 27.07.2026. Die Verbandsversammlung hat 51 Mitglieder; sieben davon entsendet der Rhein-Sieg-Kreis: Michael Richter (1. stellvertretender Vorsitzender), Sara Zorlu, Otis Henkel, Nils Suchetzki, Marcus Kitz, Elisabeth Keuenhof und Oliver Krauß. go.Rheinland ist Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr im südlichen Nordrhein-Westfalen und damit Besteller auch der Ersatzverkehre während der Streckensperrungen.
  • Beteiligungsbericht 2024: Gremienbesetzungen von BRS, EnW und SSB Verwaltungsrat BRS mit Alexander Biber (Vorsitz), Marco Westphal, Michael Söllheim (CDU), Ingo Steiner (Grüne), Nicole Männig-Güney (SPD) und Landrat Sebastian Schuster. Gesellschafterversammlung SSB, Kreisseite: Svenja Udelhoven (stimmberechtigt), Dirk Beutel (CDU), Oliver Krauß (CDU, Vorsitz), Michael Schroerlücke (Grüne), Rolf Engelhardt (SPD), Friedrich-Wilhelm Kuhlmann (FDP).

Zurückweisung der Anfrage und Beschwerde bei der Kommunalaufsicht

Die Unterlagen zu diesem Vorgang. Anfrage, Zurückweisung und Beschwerde sind auf dieser Website im Wortlaut nachzulesen: Anfrage · Beschwerde.

  • Anfrage der BSW-Kreistagsgruppe an den Landrat vom 07.08.2026 „Beteiligung des Rhein-Sieg-Kreises an SSB und BRS, Stilllegung von 60 Stadtbahnen, Sperrung der Bonner Nordbrücke und der Rheinstrecken – finanzielle Folgen für den Kreishaushalt, Aufsichtspraxis und Vorsorge“. 33 nummerierte Fragen in fünf Abschnitten, dazu acht Bitten in Abschnitt VI. Unterzeichnet von Frank Kemper.
  • Schreiben des Landrates des Rhein-Sieg-Kreises vom 18.08.2026 (Referat des Landrates, Kreistagsbüro) Zurückweisung der Anfrage. Wörtlich: „Nach einer ersten Sichtung der Fragestellungen müssen wir Ihnen mitteilen, dass die Verwaltung diese Anfrage in der vorliegenden Form nicht beantworten kann. Die Beantwortung einer so hohen Anzahl an detaillierten Fragen würde eine zeitintensive Recherche und Koordination über mehrere Fachbereiche hinweg erfordern, was zu einem erheblichen Mehraufwand führt.“ Und: „Das Thema Bonner Nordbrücke erfordert aufgrund der Komplexität einen hohen Verwaltungsaufwand. Da es sich jetzt hierbei um eine Anfrage mit insgesamt 40 Fragen handelt, sieht die Verwaltung die Tatbestandsvoraussetzung des § 10 Abs. II c) der Geschäftsordnung des Rhein-Sieg-Kreises erfüllt.“ Verwiesen wird auf die Sitzung des Ausschusses für Planung und Verkehr am 22.09.2026. Das Schreiben ging nachrichtlich an alle Fraktionen und Gruppen des Kreistages. Nicht öffentlich abrufbar; es liegt der Gruppe vor und kann über das Kreistagsbüro angefordert werden.
  • Geschäftsordnung für den Kreistag des Rhein-Sieg-Kreises vom 04.12.2025 (PDF) § 10 – Fragerecht der Kreistagsmitglieder. Absatz 1: Jedes Kreistagsmitglied darf Anfragen in Textform an den Landrat richten; „die Beantwortung hat auf elektronischem Weg […] oder in Textform zu erfolgen, wenn es das Kreistagsmitglied verlangt“. Absatz 2: „Anfragen dürfen zurückgewiesen werden, wenn a) sie nicht den Bestimmungen des Absatzes 1 entsprechen, b) die begehrte Auskunft schon einmal auf eine Anfrage innerhalb der letzten sechs Monate erteilt wurde oder c) die Beantwortung offenkundig mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre.“ Zum Vergleich: Für die Einwohnerfragestunde bestimmt § 11 Absatz 4 ausdrücklich, dass über die Zurückweisung der Landrat entscheidet; in § 10 fehlt eine solche Regelung.
  • Antrag der Fraktionen von CDU und GRÜNEN im Kreistag vom 07.08.2026 Antrag an den Vorsitzenden des Ausschusses für Planung und Verkehr, den Tagesordnungspunkt „Fahrzeugausfälle bei der SWB Bus und Bahn (SWBV) und die Folgen für den Öffentlichen Personennahverkehr“ für die Sitzung am 22.09.2026 aufzunehmen und die Geschäftsführung der SWB Bus und Bahn einzuladen. Gegenstand ist der Bericht des Unternehmens zu Hintergründen, Prüf- und Wartungskonzept, Auswirkungen, Kosten und Kommunikation. Begründet unter anderem damit, der Rhein-Sieg-Kreis sei „als Miteigentümer der SSB […] unmittelbar betroffen“. Nicht öffentlich abrufbar; Fundstelle: Kreistagsinformationssystem beziehungsweise Kreistagsbüro.
  • Bezirksregierung Köln: Kommunalaufsicht (Dezernat 31.1) „Die Bezirksregierung Köln übt die Aufsicht über die sieben Kreise, die Städteregion Aachen und die vier kreisfreien Städte im Regierungsbezirk aus.“ Anschrift: Zeughausstraße 2–10, 50667 Köln.
  • Gemeindeordnung NRW, 13. Teil – Aufsicht (§§ 119 bis 123) § 119 Absatz 1: Die Aufsicht des Landes erstreckt sich darauf, „daß die Gemeinden im Einklang mit den Gesetzen verwaltet werden“. § 121: „Die Aufsichtsbehörde kann sich jederzeit über die Angelegenheiten der Gemeinde unterrichten.“ § 122: Beanstandungs- und Aufhebungsrecht. § 123: Anordnungsrecht und Ersatzvornahme. Über § 57 Absatz 3 der Kreisordnung gelten diese Vorschriften für die Kreise entsprechend.

Rechtsgrundlagen: Was der Kreistag darf und muss

Diese Vorschriften sind der Grund, warum wir die Gremienfrage nicht für eine Nebensache halten.

Korrektur vom 24. August 2026. Bis zu diesem Tag stand auf dieser Seite und in der Anfrage, § 113 der Gemeindeordnung gelte über § 28 Absatz 5 der Kreisordnung auch für Kreise. Richtig ist § 26 Absatz 5 Satz 1 der Kreisordnung. § 28 Absatz 3 regelt die Haftung von Kreistagsmitgliedern – diese Angabe war und bleibt zutreffend. An der Sache ändert die Korrektur nichts, an der Fundstelle schon; deshalb weisen wir darauf hin, statt sie stillschweigend zu ändern.
  • Gemeindeordnung NRW, § 113 – Vertretung in Unternehmen und Einrichtungen (PDF, amtliche Fassung) Absatz 1: Die Vertreterinnen und Vertreter „haben die Interessen der Gemeinde zu verfolgen. Sie sind an die Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse gebunden.“ Sie haben ihr Amt auf Beschluss jederzeit niederzulegen. Absatz 3: Die Gemeinde „ist verpflichtet, bei der Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrages einer Kapitalgesellschaft darauf hinzuwirken, daß ihr das Recht eingeräumt wird, Mitglieder in den Aufsichtsrat zu entsenden“ – ausdrücklich „sowohl für unmittelbare als auch für mittelbare Beteiligungen“. Absatz 5: Die Vertreter „haben den Rat über alle Angelegenheiten von besonderer Bedeutung frühzeitig zu unterrichten“. Absatz 7: Wird ein Vertreter aus seiner Gremientätigkeit haftbar gemacht, ersetzt ihm die Kommune den Schaden – „es sei denn, daß er ihn vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat“.
  • Kreisordnung NRW, § 26 – Zuständigkeiten des Kreistags (PDF, Stand 01.11.2025) Absatz 1 Satz 1: Der Kreistag beschließt über die Angelegenheiten des Kreises, „die ihrer Bedeutung nach einer solchen Entscheidung bedürfen“. Absatz 2 Satz 1: Der Kreistag „ist durch den Landrat über alle wichtigen Angelegenheiten der Kreisverwaltung zu unterrichten; er überwacht die Durchführung seiner Beschlüsse sowie den Ablauf der Verwaltungsangelegenheiten“. Absatz 4 Satz 1: „Der Landrat ist verpflichtet, einem Kreistagsmitglied auf Verlangen Auskunft zu erteilen oder zu einem Tagesordnungspunkt Stellung zu nehmen.“ Satz 2 regelt die Akteneinsicht; sie darf nach Satz 4 nur verweigert werden, soweit schutzwürdige Belange Betroffener oder Dritter entgegenstehen, und die Ablehnung ist nach Satz 5 in Textform zu begründen. Absatz 5 Satz 1: Für die Vertretung des Kreises in Organen juristischer Personen gilt § 113 der Gemeindeordnung entsprechend; die Vertreter sind an die Beschlüsse des Kreistags gebunden und haben ihr Amt auf Beschluss jederzeit niederzulegen.
  • Kreisordnung NRW, § 28 – Rechte und Pflichten der Kreistagsmitglieder (PDF, Stand 01.11.2025) Absatz 3: „Erleidet der Kreis infolge eines Beschlusses des Kreistags einen Schaden, so haften die Kreistagsmitglieder, wenn sie a) in vorsätzlicher und grob fahrlässiger Verletzung ihrer Pflicht gehandelt haben […]“.
  • Kreisordnung NRW, § 32 Absatz 2 und § 57 – Geschäftsordnung und Aufsicht § 32 Absatz 2 Satz 2: „Der Kreistag regelt in der Geschäftsordnung Inhalt und Umfang des Fragerechts der Kreistagsmitglieder.“ Die Geschäftsordnung gestaltet das Fragerecht also aus – ihre Grundlage ist der gesetzliche Auskunftsanspruch des § 26 Absatz 4. § 57 Absatz 1 Satz 1: „Aufsichtsbehörde des Kreises ist die Bezirksregierung“; obere Aufsichtsbehörde ist das für Kommunales zuständige Ministerium. Absatz 3: Im Übrigen gelten für die Aufsicht über die Kreise die Bestimmungen des 13. Teils der Gemeindeordnung entsprechend – also die §§ 119 ff. GO NRW (Unterrichtungsrecht, Beanstandungs- und Aufhebungsrecht, Anordnungsrecht).
  • RECHT.NRW.DE: Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen Amtliche Fundstelle der Kreisordnung.

Persönliche Haftung: der Bonner Präzedenzfall

  • Verwaltungsgericht Köln: Pressemitteilung zum WCCB-Urteil Urteile vom 10.09.2020, Aktenzeichen 19 K 4769/18 und 19 K 4770/18. Die frühere Oberbürgermeisterin Bärbel Dieckmann und der frühere Stadtdirektor Arno Hübner wurden zu je einer Million Euro Schadensersatz verurteilt – wegen grob fahrlässiger Verletzung beamtenrechtlicher Dienstpflichten. Tragend war unter anderem, dass die Beschlussvorlagen den Rat nicht erkennen ließen, welche Haftung begründet wurde. Berufung wurde zugelassen.
  • Der Neue Kämmerer: Einigung im Güterichterverfahren zum WCCB-Skandal 2023 endete das Berufungsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Münster mit einer Einigung: Dieckmann zahlte 200.000 €, Hübner 30.000 €, die Stadt Bonn nahm die Klage zurück. Der Senat hatte auf „komplizierte Rechtsfragen“ und offene Erfolgsaussichten hingewiesen.
Zur Einordnung. Wir behaupten nicht, dass in der aktuellen Verkehrskrise jemand persönlich haftet. Wir stellen fest: Der Haftungsmaßstab „grobe Fahrlässigkeit“ ist in Nordrhein-Westfalen gesetzlich verankert, er wurde in Bonn bereits gerichtlich angewandt, und er knüpft maßgeblich daran an, ob die Gremien vollständig informiert waren. Genau das ist derzeit unbekannt.

Nordbrücke: Sperrung, Abriss und Ersatzneubau

  • Autobahn GmbH: Sperrung Bonner Nordbrücke Vollsperrung seit 3. Juni 2026, 15 Uhr, wegen struktureller Schäden am Tragwerk der linksrheinischen Vorlandbrücke. 90.000 bis 100.000 Fahrzeuge täglich. Abriss seit 15. Juli 2026, Abschluss geplant für Mitte November 2026. Ausschreibung des Ersatzneubaus veröffentlicht am 24. Juli 2026, Zuschlag noch 2026 vorgesehen, maximal zweijährige Bauzeit, vier Fahrspuren. Finanzierung aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität gesichert.
  • Autobahn GmbH: Stand des Abrisses, August 2026 Der erste von 14 Blöcken der linksrheinischen Vorlandbrücke wurde am 10.08.2026 abgerissen – rund 2.100 Kubikmeter Beton und 1.700 Quadratmeter Asphalt. Die übrigen Blöcke sollen bis Ende November 2026 folgen; gearbeitet wird von beiden Brückenenden aus. Der Zuschlag für den Ersatzneubau ist vor Weihnachten 2026 vorgesehen, die Bauzeit auf höchstens zwei Jahre angesetzt.
  • Rhein-Sieg-Anzeiger vom 13.08.2026: „Vierspurige Rhein-Brücke bleibt weiter möglich“ Die Autobahn GmbH teilt mit, die neue Vorlandbrücke werde „in den Dimensionen des heutigen Bauwerks“ errichtet und so breit gebaut, „dass vier Fahrspuren realisiert werden können“. Eine Vorfestlegung zur späteren Erweiterung des Autobahnabschnitts sei damit nicht verbunden; die Auffahrt an der Anschlussstelle Auerberg in Fahrtrichtung Beuel bleibt zunächst gesperrt und wird erst beim Ersatzneubau der Strombrücke wiederhergestellt. Fundstelle: Pressespiegel des Rhein-Sieg-Kreises vom 13.08.2026.
  • Autobahn GmbH: Sanierung Rheinbrücke Bonn-Nord Projekthintergrund und Vorgeschichte der Maßnahme.
  • Bundesstadt Bonn: Informationen zur Nordbrücke Städtisches Themenportal, laufend aktualisiert.
  • ADAC: A565 in Bonn – Vollsperrung der Rheinbrücke Umleitungsführung über die Konrad-Adenauer-Brücke (A562) und die Rodenkirchener Brücke (A4); Baujahr 1967.
  • Der Spiegel: Bonner Nordbrücke wird nicht mehr freigegeben Bericht vom 19.06.2026 über die Entscheidung zu Abriss und Neubau.
  • WDR: Fragen und Antworten zur Sperrung der Nordbrücke Technische Daten und Bauzeitfragen.

Die Frühwarnung: ADAC-Modellstudie November 2025

Stilllegung der Stadtbahnflotte

  • Bescheid der Technischen Aufsichtsbehörde bei der Bezirksregierung Düsseldorf vom 23.07.2026 Vorläufige Untersagung des Fahrbetriebs. Wörtlich: „Die Untersagung des Fahrbetriebs erfolgt zur Abwendung einer Gefahr für Leib und Leben einer Vielzahl von Personen.“ Es müsse „jederzeit mit einem spontanen Versagen der Bauteile der Radsätze gerechnet werden“; ein Fahrzeug würde dann „mit hoher Wahrscheinlichkeit die Spurführung verlieren und entgleisen“. Aufgeführt sind zwölf Mängel, darunter „systemische Beschädigungen an den Presssitzen der Getriebe- und Radscheibenverbindungen“, „Schädigungen der Radscheiben durch unzureichende Bearbeitungsverfahren“ und die „Verwendung falscher Radsatzwellen“. Auslöser war ein Routinetermin am 20.07.2026, bei dem Beschäftigte der Stadtwerke selbst auf Mängel hingewiesen hatten. Der Bescheid ist vertraulich und nicht öffentlich abrufbar. Wiedergegeben nach: General-Anzeiger vom 07.08.2026, „Prüfer sehen Gefahr bei Bahnen“ und „Stadtwerke versprechen Aufklärung“ (Andreas Baumann, Philipp Königs).
  • General-Anzeiger vom 07.08.2026: „Stadtwerke versprechen Aufklärung“ Der Bescheid ging am 24.07.2026 digital an die Geschäftsführerin der SWB Bus und Bahn und am 31.07.2026 als förmliche Zustellung ein. Nach Darstellung mehrerer Beteiligter kam er in der Aufsichtsratssitzung am 31.07.2026 nicht zur Sprache. Am 07.08.2026 trafen sich die Aufsichtsräte der Stadtwerke-Holding und der SWB Bus und Bahn zu einer kurzfristig einberufenen Sondersitzung. Diese Angaben stammen aus der Presseberichterstattung, nicht aus einer Primärquelle. Was der Rhein-Sieg-Kreis wann erfahren hat, ist damit ausdrücklich nicht belegt – danach fragen wir.
  • Bundesstadt Bonn / SWB, 13.08.2026: So sieht der Zeitplan zur Rückkehr der Stadtbahnen aus SWB Bus und Bahn arbeitet an einer Fehlermöglichkeits- und Einflussanalyse (FMEA) und an einem Prüf- und Überwachungskonzept, das der Technischen Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen ist. Erst auf dieser Grundlage entscheidet die Behörde über eine Betriebserlaubnis. Geschäftsführerin Anja Wenmakers: „Ob bereits am 17. des Monats erste Fahrzeuge wieder auf die Schiene gesetzt werden können, lässt sich heute noch nicht sagen.“
  • Kölner Verkehrs-Betriebe, 12.08.2026: KVB-Bahnen fahren noch länger in Bonn Die KVB überlassen der SWB 14 Hochflur-Stadtbahnen „letztmalig und längstens bis zum 26. August“. Ursprünglich waren es 20 Fahrzeuge. In Köln fährt die Linie 5 währenddessen mit Einzelwagen, die Verstärkerfahrten der Linie 18 entfallen; ab dem 2. September sollen die Einschränkungen enden.
  • General-Anzeiger und Rhein-Sieg-Anzeiger vom 20.08.2026: „Prüfungen der Bahnen laufen noch“ / „In den Stadtbahnen bleibt es eng“ Das Ziel, die Bahnen ab Mitte August schrittweise wieder in Betrieb zu nehmen, ist nicht erreicht worden. Nach Auskunft der Bezirksregierung Düsseldorf lag ihr das Prüf- und Überwachungskonzept am Dienstag, dem 18.08.2026, noch nicht in genehmigungsfähiger Fassung vor; die Ultraschallprüfungen liefen weiter. SWB und Technische Aufsichtsbehörde legten am 17.08.2026 das weitere Verfahren fest. Um den Wegfall der KVB-Fahrzeuge aufzufangen, wären nach Unternehmensangaben mindestens 25 bis 29 eigene Fahrzeuge nötig. Die Linie 68 wird derzeit nicht bedient. Fundstelle: Pressespiegel des Rhein-Sieg-Kreises vom 20.08.2026; die Artikel sind kostenpflichtig.
  • SWB Bus und Bahn: Stadtwerke Bonn geben Update zu den Stadtbahnen (24.07.2026) Entscheidung vom 20. Juli 2026 gemeinsam mit der SSB und der Technischen Aufsichtsbehörde, 60 Fahrzeuge der B-Wagen-Flotte aus dem Verkehr zu nehmen. Genannte Befunde: Radsatzwellen aus den 1970er-Jahren in neueren Fahrzeugserien, Dokumentationslücken bei Pressverbindungen, nicht ausdrücklich legitimierte Getriebeteile, Abweichungen bei Kupplungssystemen und Federspeicherbremsen. Unterstützung durch 20 Leihfahrzeuge der KVB.
  • Bundesstadt Bonn: Kurzfristig weniger Stadtbahnen im Einsatz Städtische Mitteilung zu Linienauswirkungen; die meisten Fahrzeuge fahren einzeln statt in Doppeltraktion.
  • Kölnische Rundschau: Bonner Stadtbahnen fallen bis Mitte August aus 60 von 75 Fahrzeugen betroffen; Radsatzwellen aus den 1970er-Jahren in Fahrzeugen der vierten Serie aus den 1980er-Jahren.
  • ZDFheute: Nach gesperrter Autobahnbrücke jetzt 60 Stadtbahnen aus dem Verkehr gezogen Überregionale Berichterstattung zur Kumulation beider Ereignisse.
  • NahverkehrsPraxis: SWB Bus und Bahn zu Transparenz und Sicherheit Fachpresse zur Aufarbeitung im Unternehmen.

Fahrzeugbeschaffung: Lieferung und Zeitplan

Bahnstrecken: Sperrung 2026 und geplante Sperrung 2028

Südbrücke (Konrad-Adenauer-Brücke, A562)

  • Bauwerksdaten der Konrad-Adenauer-Brücke Bauzeit 1967 bis 1972, Verkehrsfreigabe am 11. Dezember 1972. Länge 770 m, Breite 39,20 m, Hauptspannweite 230 m. Trägt die A562, die Stadtbahnlinien 66 und 68 sowie beidseitig Geh- und Radwege. 1994 wurden erhebliche Schäden an den Topfgleitlagern festgestellt; von Oktober 2003 bis Januar 2005 erfolgte eine Instandsetzung mit 70 Tonnen Stahl; im Frühjahr 2014 wurden die Fahrbahnübergänge erneuert.
  • Ingenieurbüro Grassl: A562 Konrad-Adenauer-Brücke Angaben des an Planung und Instandsetzung beteiligten Ingenieurbüros.
  • Autobahn GmbH: Brückenneubau bei Bonn-Ramersdorf (A562) Neues Kreuzungsbauwerk der A562 mit der rechtsrheinischen Bahnstrecke, erforderlich für den Ausbau der S13. Fertigstellung geplant für Frühjahr 2027.
  • Bauwerksbewertung der Rheinbrücke Bonn-Süd (aus unserem Datenauszug) Nach den Daten der IHK-NRW-Brückenkarte (Grundlage: BASt und Straßen.NRW, Stand Februar 2025) sind für die Rheinbrücke Bonn-Süd zwei Teilbauwerke verzeichnet: die Strombrücke Bonn-Süd (Baujahr 1972, Traglastindex V, Zustandsnote 3,0) und die linksrheinische Vorlandbrücke (Baujahr 1972, Traglastindex V, Zustandsnote 3,0). Zum Vergleich: Die Strombrücke der Rheinbrücke Bonn-Nord (Baujahr 1968) steht mit denselben Werten in derselben Liste – Traglastindex V, Zustandsnote 3,0; ihre linksrheinischen Vorlandbrücken, wegen deren Schäden gesperrt wurde, mit Traglastindex V und den Zustandsnoten 2,7 und 2,8. Erläuterung der beiden Kennwerte unter Brückenzustand.
Was wir nicht gefunden haben. Ein aktueller, öffentlich einsehbarer Sanierungsfahrplan für eine Gesamtinstandsetzung der Konrad-Adenauer-Brücke ließ sich nicht ermitteln, ebenso wenig das Ergebnis der letzten Bauwerksprüfung. Bekannt ist nur die aggregierte Bewertung aus den Bauwerksdaten. Wir behaupten deshalb nicht, dass eine Instandsetzung „seit Jahren überfällig“ sei, und wir behaupten erst recht nicht, die Brücke sei unsicher – wir fordern, dass das Prüfergebnis veröffentlicht wird, und fragen in unserer Anfrage danach, was der Verwaltung über Zustand und Planung bekannt ist.

Brückenzustand: Datengrundlage der Brückenkarte

Grundlage unserer Brückenkarte sind amtliche Bauwerksdaten, die IHK NRW gemeinsam mit der RWTH Aachen aufbereitet und veröffentlicht hat. Wir haben daraus den Ausschnitt für Bonn und den Rhein-Sieg-Kreis gebildet und stellen ihn zum Nachrechnen bereit.

  • IHK-NRW-Brückenkarte: NRW-Brücken mit Sanierungsbedarf (Traglastindex IV und V) Einzelbauwerksdaten mit Bauwerksname, Ort, Straße, Baulastträger, Baujahr, Traglastindex, Zustandsnote und Koordinaten. Landesweit 2.439 Bauwerke, davon 1.849 in Zuständigkeit des Bundes und 590 in der des Landes. Datengrundlage laut Herausgeber: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) und Landesbetrieb Straßen.NRW, Stand Februar 2025. Abgerufen am 29.07.2026.
  • Unser regionaler Auszug: 153 Brücken in Bonn und im Rhein-Sieg-Kreis (CSV) Aus dem Landesdatensatz gefiltert über die Gemeindegrenzen von Bonn und Rhein-Sieg-Kreis (OpenStreetMap). 67 Bauwerke liegen in Bonn, 86 im Rhein-Sieg-Kreis; 58 haben den Traglastindex V, 95 den Traglastindex IV; 122 stehen in Bundes-, 31 in Landesbaulast; 121 wurden vor 1975 gebaut. Inhaltlich unverändert übernommen; korrigiert wurden ausschließlich Zeilenumbrüche innerhalb von Namensfeldern der Ursprungsdatei. Dieselben Daten auch als JSON.
  • IHK NRW: „Brückenzustand in NRW – Handlungsempfehlungen für Verkehrspolitik und Baulastträger“ (PDF, Stand Februar 2025) Erstellt mit dem Center Building and Infrastructure Engineering und dem Institut für Straßenwesen der RWTH Aachen. Wörtlich: „2.439 Brücken in der Zuständigkeit des Bundes und des Landes sind marode.“ 30,1 Prozent der NRW-Autobahnbrücken haben den Traglastindex IV oder V, gegenüber 9,8 Prozent in Bayern und 14,1 Prozent in Rheinland-Pfalz. Zu den kommunalen Brücken: „Zu den kommunalen Brücken gibt es keine einheitlichen Daten. Sie sind in dieser Untersuchung nicht erfasst.“ Und: „Am wenigsten ist über die Brücken in kommunaler Zuständigkeit bekannt.“ In NRW gibt es „rund 12.000 weitere Brücken, die in der Verantwortung der Städte und Kommunen sind“.
  • Radio Bonn/Rhein-Sieg: IHK Bonn/Rhein-Sieg fordert Handeln, 13.03.2025 Die regionale IHK fordert eine Investitionsoffensive für die Verkehrsinfrastruktur; Hauptgeschäftsführer Hubertus Hille nennt den Zustand der NRW-Brücken „ziemlich katastrophal“. Wir verwenden diese Quelle nur für Datum und Umstand der regionalen Forderung; die Zahlen zum Brückenzustand nehmen wir aus dem IHK-NRW-Bericht selbst.
  • Bundesanstalt für Straßenwesen: Traglastindex Der Traglastindex bewertet die strukturellen Eigenschaften eines Tragwerks im Verhältnis zum heutigen Ziellastniveau, in fünf Stufen von I bis V: „Stufe I kennzeichnet keine Defizite und Stufe V die meisten Defizite.“ Er ist ausdrücklich nur ein Indiz – die genaue Bewertung erfolgt durch eine Nachrechnung nach der Nachrechnungsrichtlinie des Bundes.
  • Bundesanstalt für Straßenwesen: Zustandsnoten der Brücken (PDF) Die Zustandsnote entsteht aus der Bauwerksprüfung nach DIN 1076 und der Richtlinie RI-EBW-PRÜF. Sechs Bereiche: 1,0–1,4 sehr guter, 1,5–1,9 guter, 2,0–2,4 befriedigender, 2,5–2,9 ausreichender, 3,0–3,4 nicht ausreichender und 3,5–4,0 ungenügender Bauwerkszustand.
  • Straßen.NRW: L143 – Neubau der Siegbrücke zwischen Sankt Augustin und Troisdorf Die Melanbogenbrücke wurde 1928/29 errichtet und ist rund 265 Meter lang. Seit 2007 wurden Mängel festgestellt, wonach „das Bauwerk für den Schwerverkehr (über 14 Tonnen) gesperrt werden“ musste. Ein Sachverständigenbericht ergab, dass „die Erhaltung des Melanbogens weder technisch noch wirtschaftlich sinnvoll ist“. Straßen.NRW will „voraussichtlich im Jahr 2026 ein Planfeststellungsverfahren bei der Bezirksregierung Köln“ beantragen. Ein Fertigstellungstermin für den Ersatzneubau wird dort nicht genannt – wir nennen deshalb auch keinen.
  • Gemeinde Eitorf: „Anpassung der Verkehrsführung an der Krabachbrücke“ Abgerufen am 29.07.2026; die Meldung trägt kein Veröffentlichungsdatum. Wörtlich: „Im Rahmen einer aktuellen Brückenprüfung wurden an der Brücke über den Krabach Schäden festgestellt. Um die Verkehrssicherheit weiterhin zu gewährleisten, wurde die Verkehrsführung angepasst.“ Die Brücke bleibt „von der L333 (Eitorf) kommend in Fahrtrichtung Merten weiterhin befahrbar“; die „Fahrtrichtung von Merten in Richtung Siegtal/L333 ist bis auf Weiteres gesperrt“. Die Umleitung läuft „über die Bourauler Straße und den ‚Eselsberg‘“ mit Einbahnstraßenregelung Richtung Eitorf; „für Fahrzeuge über 6 Tonnen bleibt die bestehende Umleitung über den Hohner Weg bestehen“. Zum Ersatzneubau: „Die Planung für den Ersatzneubau der Brücke liegt der Gemeinde Eitorf bereits vor. Die Umsetzung des Neubaus wird schnellstmöglich vorangetrieben.“ Angaben zu Baujahr, Zustandsnote oder Zeitplan enthält die Meldung nicht – und es gibt auch keine andere öffentliche Quelle dafür. Genau das ist der Punkt: Diese Brücke steht in der Baulast der Gemeinde und deshalb in keinem der landesweiten Datensätze.
  • OpenStreetMap-Mitwirkende: Kartengrundlage (Lizenz ODbL) Grenzen von Bonn und Rhein-Sieg-Kreis, Läufe von Rhein, Sieg und Agger sowie Ortslagen für die Brückenkarte, abgefragt am 29.07.2026. Die Karte wurde daraus einmalig als Grafik erzeugt und liegt lokal auf diesem Server; beim Aufruf der Seite werden keine Kartenkacheln von fremden Servern geladen.
Was diese Daten nicht hergeben. Sie enthalten ausschließlich Brücken in der Baulast des Bundes und des Landes. Brücken von Kreis, Städten und Gemeinden – darunter viele Rad-, Fuß- und Wirtschaftswegbrücken über Sieg und Agger – sind nicht erfasst, weil es dazu keine einheitliche öffentliche Datengrundlage gibt. Unsere Karte ist deshalb kein vollständiges Verzeichnis aller Brücken in der Region, sondern die vollständige Darstellung dessen, was öffentlich bekannt ist. Wie groß diese Lücke praktisch ist, zeigt die Krabachbrücke in Eitorf: nach einer Brückenprüfung nur noch in einer Fahrtrichtung befahrbar – und in keinem landesweiten Datensatz zu finden. Genau diese Lücke ist Gegenstand unserer Anfrage.

Ämter, Zuständigkeiten und Wahlergebnisse

Compliance-Verfahren und Flugplatz Hangelar

Pendlerzahlen

Beschlüsse und Vorlagen im Kreistag Rhein-Sieg

Diese Unterlagen sind allen Mitgliedern des Kreistages zugegangen. Sie sind über das Kreistagsinformationssystem des Rhein-Sieg-Kreises zugänglich; wir geben sie hier mit Datum und Fundstelle wieder.

  • Antrag der Kreistagsfraktionen CDU, GRÜNE und FDP: „ÖPNV im Rhein-Sieg-Kreis – Angebot konsolidieren und optimieren“, 29.11.2024 Wörtlich: „Ziel der Konsolidierung ist eine Reduzierung der Kosten bei weitestgehender Beibehaltung des Bedienungsangebots.“ Und: „Dabei ist der Fokus auf die Hauptverkehrszeiten zu richten, da hier das größte Potential für Einsparungen liegt.“ Der Antrag stellt fest, dass das Angebot in zehn Jahren „quasi verdoppelt“ und die Aufwendungen „quasi verdreifacht“ wurden und dass die Kommunen bei den Busverkehren 55 Prozent der Kosten unmittelbar und 45 Prozent über die Kreisumlage tragen. Unterzeichnet von Dr. Torsten Bieber, Horst Becker, Christian Koch, Oliver Krauß, Michael Schroerlücke und Dr. Friedrich-Wilhelm Kuhlmann.
  • Ausschuss für Planung und Verkehr, 18. Sitzung am 02.12.2024: Tagesordnung Tagesordnungspunkt Ö 3 lautet: „Antrag der CDU-Kreistagsfraktion, Kreistagsfraktion Grüne und Kreistagsfraktion FDP sowie der beigetretenen SPD-Kreistagsfraktion vom 29.11.2024 – ÖPNV im Rhein-Sieg-Kreis – Angebot konsolidieren und optimieren“. Der Antrag wurde also nicht im Kreistagsplenum entschieden, sondern im Fachausschuss – und er wurde am Ende von vier Fraktionen getragen.
  • Niederschrift über die 18. Sitzung des Ausschusses für Planung und Verkehr am 02.12.2024, TOP Ö 3 Der Antrag wurde unter der Beschluss-Nr. 66/24 einstimmig beschlossen. Beschlusstext: „Die Verwaltung wird beauftragt, das vorhandene ÖPNV-Angebot zu evaluieren, Konsolidierungsvorschläge zu erarbeiten und dem Fachausschuss zur Beratung vorzulegen. Ziel der Konsolidierung ist eine Reduzierung der Kosten bei weitestgehender Beibehaltung des Bedienungsangebots.“ In der Aussprache sprachen sich Vertreter von SPD, FDP und GRÜNEN für den Antrag aus; der Vorsitzende dankte „für die breite Allianz in dieser Angelegenheit“. Die Mitgliederliste der Sitzung weist Fraktionen und Gruppen von CDU, GRÜNE, SPD, FDP, AfD und DIE LINKE aus – die Gruppe „Vernunft und Gerechtigkeit“, der Michael Otter und Frank Kemper damals angehörten, ist dort weder als anwesend noch als entschuldigt fehlend verzeichnet. Sie hatte in diesem Ausschuss keinen Sitz. Die Niederschrift ist im öffentlichen Kreistagsinformationssystem nicht abrufbar; sie ist allen Kreistagsmitgliedern zugegangen und kann über das Kreistagsbüro angefordert werden.
  • Niederschrift über die 18. Sitzung des Kreistages am 12.12.2024 Der Konsolidierungsantrag stand auf der Tagesordnung dieser Sitzung nicht. Auch die folgenden Kreistagssitzungen am 03.04.2025 und 02.07.2025 haben ihn nicht behandelt. Das Kreistagsplenum hat über den Antrag also zu keinem Zeitpunkt abgestimmt.
  • Ausschuss für Planung und Verkehr: Mitglieder der Wahlperiode 2020–2025 Abgerufen am 29.07.2026. Bestätigt den Befund aus der Niederschrift: In der Wahlperiode, in der der Beschluss fiel, gehörten dem Ausschuss weder Michael Otter noch Frank Kemper an – weder als ordentliche noch als stellvertretende Mitglieder. Die Gruppe, der beide damals angehörten, führte auch in ihrem eigenen Umbesetzungsantrag vom 12.03.2024 Sitze in fünf anderen Ausschüssen auf, nicht aber im Ausschuss für Planung und Verkehr.
  • Vorlage der Kreisverwaltung „Evaluation des ÖPNV-Angebotes im Rhein-Sieg-Kreis; weiteres Vorgehen“, 26.05.2025 Wörtlich: „Der Ausschuss für Planung und Verkehr hat in seiner Sitzung am 02.12.2024 den Antrag ‚ÖPNV im Rhein-Sieg-Kreis – Angebot konsolidieren und optimieren‘ beschlossen.“ Damit ist das Beschlussdatum aus einer Primärquelle der Verwaltung belegt. Die Vorlage lag dem Ausschuss am 24.06.2025 zur Kenntnisnahme vor.
  • Antwort der Kreisverwaltung auf die schriftliche Anfrage zur Verkehrsplanung, 16.06.2026 Zur Frage nach einem Krisenstab: „Die Einberufung eines eigenen Krisenstabes des Rhein-Sieg-Kreises ist aus Sicht der Verwaltung daher nicht sinnvoll.“ Stattdessen nimmt der Dezernent für Verkehr und Mobilität an der Taskforce der Bundesstadt Bonn teil, der Landrat am Lenkungskreis Nordbrücke des Bundesverkehrsministeriums. Maßnahmen zur Stärkung der Fährverbindungen waren zu diesem Zeitpunkt „noch in Prüfung“.
  • Mitteilungsvorlage „Bonner Nordbrücke, Sachstand“ für den Ausschuss für Planung und Verkehr, 22.06.2026 Die vorangegangenen Maßnahmen – Lkw-Fahrverbot über 7,5 Tonnen und Überwachungsanlagen – „haben nicht ausgereicht, um die Vollsperrung zu verhindern“. Strombrücke und rechtsrheinische Vorlandbrücke können „zumindest bis Mitte der 2030iger Jahre“ Verkehr tragen; die linksrheinische Vorlandbrücke „kann keinen Verkehr mehr aufnehmen“. Sie ist „statisch sehr belastet, aber nicht einsturzgefährdet“. Auch der Verkehrsraum unter der Brücke wurde gesperrt. Ziel: bis Ende 2028 wieder befahrbar für Fahrzeuge bis 44 Tonnen.
  • Resolution der Kreistagsfraktionen CDU, GRÜNE, SPD und FDP zur Vollsperrung der Rheinbrücke Bonn-Nord, beantragt am 23.06.2026, beschlossen am 02.07.2026 Fordert oberste Priorität für den Ersatzneubau, die Prüfung von Fährverbindungen zwischen den NATO-Rampen in Niederkassel-Rheidt und Bornheim-Widdig, eine gemeinsame Koordinierungsstelle für Rettungswesen und Katastrophenschutz sowie eine Taktverdichtung der Stadtbahnlinien 66 und 67.
  • Vorlage für eine Dringlichkeitsentscheidung „Optimierungs- und Anpassungsmaßnahmen Nordbrücke A565“, 16.07.2026 Taktverdichtung der Linien 66 und 67 von sechs auf neun Fahrten pro Stunde in der Hauptverkehrszeit, laut Betreiber „frühestens zum 13.12.2026 möglich“; Mehrkosten für den Kreis rund 210.000 Euro im Jahr bei Kilometerkosten von 4,66 Euro je Wagenkilometer. Die Schnellbuslinie SB 85 hätte zum 02.09.2026 starten können, doch weil wegen des Schienenersatzverkehrs „in Ramersdorf nicht ausreichend Platz für die Busse“ ist, beginnt sie erst zum Fahrplanwechsel im Dezember 2026. Die Verlängerung der Buslinie 818 zur Haltestelle „Graurheindorf, Mondorfer Fähre“ hat die Bundesstadt Bonn am 15.07.2026 in der Taskforce Nordbrücke abgelehnt, weil sie ihren Anteil – 71.000 Euro für 2026 und 245.000 Euro für 2027 – nicht mitfinanzieren könne. Die Linie 66 wird in der Vorlage als „die beste und schnellste ÖPNV-Verbindung zwischen dem rechtsrheinischen Kreisgebiet und der Bundesstadt Bonn“ bezeichnet.

Gegenmaßnahmen und ihr Zeitplan

  • Taktverdichtung Linien 66 und 67 Frühestens 13.12.2026, rund 210.000 Euro jährlich für den Kreis. Quelle: Dringlichkeitsentscheidung vom 16.07.2026, Ziffer 2.
  • Schnellbuslinie SB 85 Ramersdorf – Wachtberg – Meckenheim Betriebsaufnahme erst zum Fahrplanwechsel Dezember 2026 statt zum 02.09.2026, weil in Ramersdorf wegen des Schienenersatzverkehrs kein Platz für die Busse ist. Quelle: Dringlichkeitsentscheidung vom 16.07.2026, Ziffer 1.
  • Verlängerung der Buslinie 818 zur Mondorfer Fähre – abgelehnt Von der Bundesstadt Bonn am 15.07.2026 abgelehnt. Kostenanteil Bonn: 71.000 Euro für 2026, 245.000 Euro für 2027; Anteil des Kreises: 29.000 beziehungsweise 101.000 Euro. Quelle: Dringlichkeitsentscheidung vom 16.07.2026, Ziffer 3.
  • Bundesstadt Bonn: Rat beschließt erstes Maßnahmenpaket Kommunale Sofortmaßnahmen nach der Vollsperrung.
  • Bundesstadt Bonn: Region wirbt in Berlin für eine gemeinsame Strategie Gemeinsamer Auftritt von Stadt, Kreis und Kammern im Bundesverkehrsministerium.

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